Info
Einsendeschluss: 1.03.2024
Dotierung: 8.000 €
Eigene Bewerbung: ja
Vergabe: alle zwei Jahre
Ort: München
Organisation: Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Kontakt: Dr. Elisabeth Donoughue

Arbeitsstipendien des Freistaats Bayern für Schriftstellerinnen und Schriftsteller

Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle zwei Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Schriftstellerinnen und Schriftsteller auf Vorschlag einer Jury und des Bayerischen Staatsministers für Wissenschaft und Kunst. Die Mittel dienen dazu, begonnene literarische Werke ohne wirtschaftlich-materiellen Zwang zu beenden. 

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Stipendiatinnen und Stipendiaten.

 

Beschreibung

Dotierung und Vergabe

Pro Stipendium stehen seit 2024 8.000 Euro zur Verfügung (zuvor: 7.000 Euro). 

 

Bewerbung 

Bedingungen/Voraussetzungen

Bewerben können sich Schriftstellerinnen und Schriftsteller mit literarischen Vorhaben in den Sparten Prosa, dramatische Texte (Theater, Hörspiel), Lyrik, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben. Eine Altersgrenze besteht nicht, es wird jedoch die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden. Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder eine verbindliche Veröffentlichungsoption für das Vorhaben vorgelegt werden kann (Verlagsvertrag; dabei sind self-publishing- und print-on-demand-Projekte oder Vereinbarungen mit sog. Zuschussverlagen ausgeschlossen). Im Bereich dramatischer Texte gelten auch die Zusage eines Theaters oder einer Rundfunkanstalt, das Werk aufzuführen oder zu senden. Das Vorhaben im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang einer Buchpublikation anstreben. 

Nach Erhalt eines Stipendiums ist eine erneute Bewerbung nach drei Jahren möglich. Ein Rechtsanspruch auf ein Stipendium besteht nicht. Nach Drucklegung sind zwei Belegexemplare des geförderten Werkes vorzulegen. Im Werk ist auf die Förderung durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst hinzuweisen.

Umfang/Teilnahme 

Die Bewerbungen sind ausschließlich auf elektronischem Wege einzureichen (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.). Genauere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst.




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