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Bewerbungsschluss für Villa Massimo und Casa Baldi sowie für die bayerischen Literaturstipendien

Nicht verpassen! In Kürze enden die Bewerbungsfristen der drei Aufenthaltsstipendien in Italien und für die sechs Literaturstipendien des Freistaats Bayern vergeben vom Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst. Interessierte Schriftstellerinnen und Schriftsteller, die sich mit ihrem literarischen Projekt bewerben wollen, finden alle Informationen hier nochmals zusammengefasst. Bewerbungsschluss für die Villa Massimo, die Casa Baldi und das Deutsche Studienzentrum in Venedig ist der 15. Januar 2018. Die Bewerbungsfrist für die bayerischen Literaturstipendien in den Sparten Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur sowie Comic/Graphic Novel endet am 1. Februar 2018.

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Aufenthaltsstipendien in Italien

Villa Massimo und Casa Baldi / Deutsches Studienzentrum Venedig

Bewerbungschluss: 15. Januar 2018

Die Möglichkeit eines fast einjährigen Studienaufenthaltes bietet die Deutsche Akademie Villa Massimo in Rom. Für den Aufenthalt wird neben der freien Unterkunft ein monatliches Stipendium von 2.500 Euro gewährt. Der Aufenthalt soll begabten, vorrangig jüngeren Schriftstellerinnen und Schriftstellern die Möglichkeit geben, sich eingebunden in das römische und italienische Kulturleben weiter zu entwickeln. Eine weitere Förderungsmöglichkeit ist durch einen dreimonatigen Arbeitsaufenthalt in der Casa Baldi in Olevano bei Rom gegeben. 

Das Deutsche Studienzentrum in Venedig bietet die Möglichkeit für einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt. Die interdisziplinäre Einrichtung fördert junge Künstlerinnen und Künstler, deren Schaffen einen Bezug zu Venedig aufweist. Die Förderung umfasst freie Unterkunft und ein monatliches Stipendium von 1.500 Euro. 

Für diese Möglichkeiten eines Auslandsstipendiums ist die deutsche Staatsbürgerschaft oder ein seit fünf Jahren bestehender Erstwohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland Voraussetzung. Für einen Arbeitsaufenthalt in Italien sollten triftige Gründe genannt werden. Einzureichen ist (seit 2017) ein literarisches Werk in jeweils vierfacher Ausführung.  

Die Bewerbungsfrist für das folgende Jahr ist für alle drei Stipendien jedes Jahr am 15. Januar beim Bayerischen Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, das die Bewerbungsunterlagen dann Ende März bei der Kulturstiftung der Länder einreicht. Die Auswahl durch die Fachjury findet bis spätestens Ende Juni statt. Die Bekanntgabe erfolgt im Rahmen einer Presseerklärung durch den Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien.

Bewerbungsinformationen

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Literaturstipendien des Freistaats Bayern

Prosa / Lyrik / Drama und Hörspiel / Kinder- und Jugendliteratur / Comic und Graphic Novel

Bewerbungsschluss: 1. Februar 2018

Der Bayerische Staatsminister für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vergibt seit 2010 nach Maßgabe der im Haushalt bereit gestellten Mittel alle zwei Jahre bis zu sechs Arbeitsstipendien an Autorinnen und Autoren. Die Mittel dienen dazu, ohne wirtschaftlich-materiellem Zwang begonnene literarische Werke zu beenden. Die Werke sollen in deutscher Sprache verfasst sein. Pro Stipendium stehen 6.000 Euro zur Verfügung. 

Bewerben können sich Autorinnen und Autoren mit literarischen Vorhaben (Prosa, Lyrik, Drama/Hörspiel, Kinder- und Jugendliteratur und Comic/Graphic Novel). Die Bewerberinnen und Bewerber müssen ihren Wohnsitz in Bayern haben.  Eine Altersgrenze besteht nicht, doch soll die Entwicklungsfähigkeit des literarischen Gesamtwerks bei der Auswahl berücksichtigt werden. 

Weitere Voraussetzung ist, dass mindestens ein Werk bereits veröffentlicht wurde oder ein Verlagsvertrag bzw. die verbindliche Option eines Verlages auf die Herausgabe des in Arbeit befindlichen Werks nachgewiesen wird; dabei sind print-on-demand-, Zuschuss- und Eigenverlage ausgenommen. Im Bereich Drama/Hörspiel genügt auch die Zusage einer Rundfunkanstalt oder eines Theaters, das Werk zu senden oder aufzuführen. Die Bewerbungsarbeit im Bereich Comic/Graphic Novel sollte den Umfang für einen Band haben. Text und Bild des Comics/der Graphic Novel sollen von einem Autor/einer Autorin stammen. Ist dies nicht der Fall, wird das Stipendium geteilt, sofern die Teilnahmebedingungen auf alle Beteiligten des Autoren-/Autorinnenteams zutreffen.

Die Bewerbungsfrist endet am 1. Februar 2018. Die Bewerbungsarbeit darf bis zur Verleihung des Stipendiums nicht im Ganzen publiziert sein. Die Verleihung wird 2018 voraussichtlich im Juli stattfinden.

Bewerbungsinformationen

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