Der Freistaat Bayern hilft freischaffenden Künstler*innen in der Corona-Krise
Für Kunstminister Bernd Sibler ist diese Unterstützung ein echtes Anliegen: „Mit diesem Programm helfen wir von Seiten des Freistaats Bayern, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Künstlerinnen und Künstler abzufedern und Existenzen zu sichern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu unserem reichen Kulturleben, wir wollen sie nicht alleine lassen und ein verlässlicher Partner auch in der Krise sein.“
Das vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder angekündigte und vom Ministerrat beschlossene Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wurde zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen aufgelegt. 140 Millionen Euro sollen dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler wird nach Rückmeldungen aus der Szene für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Auch Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Übersetzerinnen und Übersetzer, Comiczeichnerinnen und -zeichner oder freischaffend tätige Illustratorinnen und Illustratoren können einen Antrag stellen.
Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern, was etwa punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (z.B. Schauspielerinnen und Schauspielern) eine Unterstützung ermöglicht. Die Anpassung des Programms für einen erweiterten Kreis von Personen soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.
Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Wer noch im Juli einen Antrag stellt, kann noch die vollen drei Monate ausschöpfen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 26. Mai 2020 beschlossen, dass auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt sein sollen, die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3.000 Euro bezogen haben. Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden hierzu auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.
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Der Freistaat Bayern hilft freischaffenden Künstler*innen in der Corona-Krise>
Für Kunstminister Bernd Sibler ist diese Unterstützung ein echtes Anliegen: „Mit diesem Programm helfen wir von Seiten des Freistaats Bayern, die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf unsere Künstlerinnen und Künstler abzufedern und Existenzen zu sichern. Sie leisten einen wertvollen Beitrag zu unserem reichen Kulturleben, wir wollen sie nicht alleine lassen und ein verlässlicher Partner auch in der Krise sein.“
Das vom bayerischen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder angekündigte und vom Ministerrat beschlossene Hilfsprogramm für freischaffende Künstlerinnen und Künstler wurde zur Sicherung des Lebensunterhalts und Kompensation von Honorarausfällen infolge der Corona-bedingten Schließungen von Kultureinrichtungen und Veranstaltungsausfällen aufgelegt. 140 Millionen Euro sollen dafür zur Verfügung gestellt werden. Das Hilfsprogramm für Künstlerinnen und Künstler wird nach Rückmeldungen aus der Szene für einen erweiterten Kreis der Anspruchsberechtigten umgesetzt:
Antragsberechtigt sind freischaffende Künstlerinnen und Künstler mit Hauptwohnsitz in Bayern, wenn sie nach Künstlersozialversicherungsgesetz versichert sind oder nachweisen können, dass sie ihren Lebensunterhalt überwiegend mit erwerbsmäßiger künstlerischer Tätigkeit verdienen, auch wenn sie nicht über die KSK versichert sind, inhaltlich aber die Kriterien der KSK für eine künstlerische Tätigkeit erfüllen. Auch Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Übersetzerinnen und Übersetzer, Comiczeichnerinnen und -zeichner oder freischaffend tätige Illustratorinnen und Illustratoren können einen Antrag stellen.
Mit diesem „Modell KSK Plus“ werden die Kriterien für eine Mitgliedschaft angelegt, ohne formal eine KSK-Mitgliedschaft zu fordern, was etwa punktuell beschäftigten Künstlerinnen und Künstlern (z.B. Schauspielerinnen und Schauspielern) eine Unterstützung ermöglicht. Die Anpassung des Programms für einen erweiterten Kreis von Personen soll der Lebenswirklichkeit der Künstlerinnen und Künstlern gerecht werden.
Die Künstlerinnen und Künstler sollen über drei Monate monatlich bis zu 1.000 Euro erhalten, wenn ihre fortlaufenden Einnahmen aufgrund der Corona-Pandemie zur Sicherstellung des Lebensunterhalts nicht ausreichen. Wer noch im Juli einen Antrag stellt, kann noch die vollen drei Monate ausschöpfen.
Der Bayerische Ministerrat hat am 26. Mai 2020 beschlossen, dass auch freischaffende Künstlerinnen und Künstler antragsberechtigt sein sollen, die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ des Freistaats Bayern und des Bundes von weniger als insgesamt 3.000 Euro bezogen haben. Die Leistungen nach der „Soforthilfe Corona“ werden hierzu auf die Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm angerechnet. Mit Leistungen nach dem Künstlerhilfsprogramm kann damit eine Aufstockung der Hilfsleistungen auf insgesamt bis zu 3.000 Euro erfolgen.
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