Fränkischer Preis für junge Literatur
Der Literaturpreis der Nürnberger Kulturläden (mittlerweile „Fränkischer Preis für junge Literatur“) wird seit 1990 vergeben. Anfangs ist der Preis ein Projekt des Kulturladens Nord. Inzwischen hat er sich als Preis aller Nürnberger Kulturläden etabliert. In Nürnberg gibt es elf Kulturläden, die als Kulturzentren Raum für Begegnungen und kulturelle Veranstaltungen bieten. Als erster Kulturladen Nürnbergs wird 1975 der Kulturladen Süd eröffnet. Der Kulturladen Nord ist besonders in der Literaturvermittlung engagiert und wird vom Verein KUNO e.V. getragen.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Der Fränkische Preis für junge Literatur fördert den literarischen Nachwuchs Frankens und will zu weiterem literarischem und künstlerischem Schaffen ermuntern. Als Mitglieder der Jury fungieren unter anderem die Autoren Christian Schloyer (2011) und Leonhard F. Seidl (2011, 2013), Günter Körner vom Pegnesischen Blumenorden (2012), Angela Baumann (2013), die Lyrikerin Pauline Füg (2019-22), die Lektorin Marion Voigt (2013-22) und die Übersetzerin Ariane Böckler (2014-22). Aus Anlass des 30. Fränkischen Preises für junge Literatur 2018 vergibt der VS Mittelfranken zusätzlich den Hermann-Kesten-Preis (dotiert mit 150 Euro).
Dotierung und Vergabe
Insgesamt werden Preise in Höhe von 1.500 € vergeben. Die Jury kann das Preisgeld auf mehrere Preisträger*innen aufteilen. Außerdem stiftet der Verband der Schriftsteller*innen (VS Mittelfranken) einen Publikumspreis, dotiert mit einem Jahres-Abo der Autoren-Zeitschrift Federwelt. Die besten Wettbewerbsbeiträge werden im Sommer 2025 in der Literaturzeitschrift Wortlaut veröffentlicht.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Literaturpreis wird zur Förderung von Nachwuchsschriftstellerinnen und -schriftstellern vergeben. Voraussetzungen sind, dass die Kandidatinnen und Kandidaten nicht jünger als 16 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sind und zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Wohnsitz in Franken haben (bis zur 33. Runde war der Wohnsitz auf Mittelfranken beschränkt). Das Thema kann frei gewählt werden. Zugelassen zum Wettbewerb sind Lyrik- und Prosatexte in deutscher Sprache. Die Texte dürfen noch nicht veröffentlicht oder bei einem anderen Wettbewerb prämiert worden sein. Auch im Internet frei zugängliche Texte gelten als veröffentlicht. Mundarttexte können nicht bewertet werden.
Umfang
Die maximale Textlänge beträgt 10.000 Zeichen, inklusive Leerzeichen. Längere Texte können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. In üblichen Textverarbeitungsprogrammen kann die Zeichenanzahl über Funktionen wie „Wörter zählen“ oder „Überprüfen“ angezeigt werden. Bei Lyrik-Einsendungen bitte mindestens drei Gedichte einreichen (Ausnahme: längere Prosagedichte). Die Arbeiten bitte in einer gut leserlichen Schriftart mit mindestens 1½-fachem Zeilenabstand und einer Schriftgröße von mindestens 12 Punkt erstellen. Ausreichend Rand freilassen und auf Schmuckschriften, Fotos, Grafiken und Deckblatt verzichten.
Bitte jeden Text bzw. jedes Gedicht mit einer Überschrift versehen (nicht nur im Dateinamen).
Teilnahme
Bis Ende Januar eines jeden Jahres können Lyrik- und Prosatexte an KUNO e.V. geschickt werden. Eine Jury wählt aus den Einsendungen sechs bis neun Arbeiten aus, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von ihren Autorinnen und Autoren vorgelesen werden. Aus diesen wählt die Jury die Preisträgerinnen oder Preisträger. Außerdem wird ein Publikumspreis vergeben.
Der Teilnahme ist ausschließlich per E-Mail an die Adresse
Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Der Dateianhang enthält den Wettbewerbsbeitrag. Er muss in einem bearbeitbaren Textformat eingereicht werden, also als .docx oder .odt-Datei. Keine PDF-Dateien! Im Beitrag selbst darf nirgends ein Hinweis auf Name, Alter, Wohnort oder Geschlecht auftauchen.
Besteht der Wettbewerbsbeitrag aus mehreren Texten, müssen diese in einer einzigen Datei zusammengefasst sein. Mails mit mehr als einem Dateianhang werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Am Wettbewerb darf nur einmal pro Jahr teilgenommen werden.
Der Literaturpreis der Nürnberger Kulturläden (mittlerweile „Fränkischer Preis für junge Literatur“) wird seit 1990 vergeben. Anfangs ist der Preis ein Projekt des Kulturladens Nord. Inzwischen hat er sich als Preis aller Nürnberger Kulturläden etabliert. In Nürnberg gibt es elf Kulturläden, die als Kulturzentren Raum für Begegnungen und kulturelle Veranstaltungen bieten. Als erster Kulturladen Nürnbergs wird 1975 der Kulturladen Süd eröffnet. Der Kulturladen Nord ist besonders in der Literaturvermittlung engagiert und wird vom Verein KUNO e.V. getragen.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Der Fränkische Preis für junge Literatur fördert den literarischen Nachwuchs Frankens und will zu weiterem literarischem und künstlerischem Schaffen ermuntern. Als Mitglieder der Jury fungieren unter anderem die Autoren Christian Schloyer (2011) und Leonhard F. Seidl (2011, 2013), Günter Körner vom Pegnesischen Blumenorden (2012), Angela Baumann (2013), die Lyrikerin Pauline Füg (2019-22), die Lektorin Marion Voigt (2013-22) und die Übersetzerin Ariane Böckler (2014-22). Aus Anlass des 30. Fränkischen Preises für junge Literatur 2018 vergibt der VS Mittelfranken zusätzlich den Hermann-Kesten-Preis (dotiert mit 150 Euro).
Dotierung und Vergabe
Insgesamt werden Preise in Höhe von 1.500 € vergeben. Die Jury kann das Preisgeld auf mehrere Preisträger*innen aufteilen. Außerdem stiftet der Verband der Schriftsteller*innen (VS Mittelfranken) einen Publikumspreis, dotiert mit einem Jahres-Abo der Autoren-Zeitschrift Federwelt. Die besten Wettbewerbsbeiträge werden im Sommer 2025 in der Literaturzeitschrift Wortlaut veröffentlicht.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Literaturpreis wird zur Förderung von Nachwuchsschriftstellerinnen und -schriftstellern vergeben. Voraussetzungen sind, dass die Kandidatinnen und Kandidaten nicht jünger als 16 Jahre und nicht älter als 30 Jahre sind und zum Zeitpunkt der Bewerbung ihren Wohnsitz in Franken haben (bis zur 33. Runde war der Wohnsitz auf Mittelfranken beschränkt). Das Thema kann frei gewählt werden. Zugelassen zum Wettbewerb sind Lyrik- und Prosatexte in deutscher Sprache. Die Texte dürfen noch nicht veröffentlicht oder bei einem anderen Wettbewerb prämiert worden sein. Auch im Internet frei zugängliche Texte gelten als veröffentlicht. Mundarttexte können nicht bewertet werden.
Umfang
Die maximale Textlänge beträgt 10.000 Zeichen, inklusive Leerzeichen. Längere Texte können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. In üblichen Textverarbeitungsprogrammen kann die Zeichenanzahl über Funktionen wie „Wörter zählen“ oder „Überprüfen“ angezeigt werden. Bei Lyrik-Einsendungen bitte mindestens drei Gedichte einreichen (Ausnahme: längere Prosagedichte). Die Arbeiten bitte in einer gut leserlichen Schriftart mit mindestens 1½-fachem Zeilenabstand und einer Schriftgröße von mindestens 12 Punkt erstellen. Ausreichend Rand freilassen und auf Schmuckschriften, Fotos, Grafiken und Deckblatt verzichten.
Bitte jeden Text bzw. jedes Gedicht mit einer Überschrift versehen (nicht nur im Dateinamen).
Teilnahme
Bis Ende Januar eines jeden Jahres können Lyrik- und Prosatexte an KUNO e.V. geschickt werden. Eine Jury wählt aus den Einsendungen sechs bis neun Arbeiten aus, die im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung von ihren Autorinnen und Autoren vorgelesen werden. Aus diesen wählt die Jury die Preisträgerinnen oder Preisträger. Außerdem wird ein Publikumspreis vergeben.
Der Teilnahme ist ausschließlich per E-Mail an die Adresse
Name, Adresse, Geschlecht, Geburtsdatum, Telefonnummer und E-Mailadresse.
Der Dateianhang enthält den Wettbewerbsbeitrag. Er muss in einem bearbeitbaren Textformat eingereicht werden, also als .docx oder .odt-Datei. Keine PDF-Dateien! Im Beitrag selbst darf nirgends ein Hinweis auf Name, Alter, Wohnort oder Geschlecht auftauchen.
Besteht der Wettbewerbsbeitrag aus mehreren Texten, müssen diese in einer einzigen Datei zusammengefasst sein. Mails mit mehr als einem Dateianhang werden von der Teilnahme ausgeschlossen. Am Wettbewerb darf nur einmal pro Jahr teilgenommen werden.