Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung verleiht einen Kulturpreis zur Auszeichnung hervorragender Leistungen auf kulturellem Gebiet. Die Leistungen sollen engen Bezug zu Bayern haben. Für den Preis können Vorschläge eingereicht werden.
Beschreibung
Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden, Mit dem Preis für Leistungen auf kulturellem Gebiet sollen in der Regel Einzelpersonen ausgezeichnet werden. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten der Musik, Literatur, bildender Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind, im Bereich der Musik auch, wenn es sich um solistische oder kammermusikalische Leistungen handelt.
Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner Bayerns zu; der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Die Vorschläge sollen jeweils bis zum 31.03. eines Jahres bei der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem Gebiet (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Bayerische Landesstiftung verleiht einen Kulturpreis zur Auszeichnung hervorragender Leistungen auf kulturellem Gebiet. Die Leistungen sollen engen Bezug zu Bayern haben. Für den Preis können Vorschläge eingereicht werden.
Beschreibung
Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden, Mit dem Preis für Leistungen auf kulturellem Gebiet sollen in der Regel Einzelpersonen ausgezeichnet werden. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten der Musik, Literatur, bildender Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind, im Bereich der Musik auch, wenn es sich um solistische oder kammermusikalische Leistungen handelt.
Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner Bayerns zu; der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Die Vorschläge sollen jeweils bis zum 31.03. eines Jahres bei der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem Gebiet (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
