Kulturpreis der Bayerischen Landesstiftung
Die Bayerische Landesstiftung verleiht einen Kulturpreis zur Auszeichnung hervorragender Leistungen auf kulturellem Gebiet. Die Leistungen sollen engen Bezug zu Bayern haben. Für den Preis können Vorschläge eingereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorgeht, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Der von ihr vergebene Kulturpreis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden, Mit dem Preis für Leistungen auf kulturellem Gebiet sollen in der Regel Einzelpersonen ausgezeichnet werden.
Die auszuzeichnenden Leistungen sollen einen engen Bezug zu Bayern haben. Der enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person der Auszuzeichnenden hergestellt werden. Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten Musik, Literatur, bildende Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner Bayerns zu; der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Die Vorschläge sollen jeweils bis zum 31. März eines Jahres bei der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem Gebiet (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Bayerische Landesstiftung verleiht einen Kulturpreis zur Auszeichnung hervorragender Leistungen auf kulturellem Gebiet. Die Leistungen sollen engen Bezug zu Bayern haben. Für den Preis können Vorschläge eingereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Bayerische Landesstiftung, die aus der Vereinigung der Bayerischen Staatsbank mit der Vereinsbank hervorgeht, besteht seit 1972. Als rechtsfähige Stiftung des öffentlichen Rechts verfolgt sie gemeinnützige und mildtätige Zwecke auf sozialem und kulturellem Gebiet. Der von ihr vergebene Kulturpreis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden, Mit dem Preis für Leistungen auf kulturellem Gebiet sollen in der Regel Einzelpersonen ausgezeichnet werden.
Die auszuzeichnenden Leistungen sollen einen engen Bezug zu Bayern haben. Der enge Bezug zu Bayern kann durch die inhaltlichen oder räumlichen Beziehungen der erbrachten Leistungen zu Bayern oder durch die Person der Auszuzeichnenden hergestellt werden. Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere künstlerische und wissenschaftliche Leistungen, Arbeiten auf den Gebieten der Jugendpflege und Erwachsenenbildung, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege. Künstlerische Leistungen (auf den Gebieten Musik, Literatur, bildende Kunst, Architektur) sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur politischen, Kultur-, Geistes-, Kirchen-, Verfassungs- und Kunstgeschichte Bayerns sowie zur bayerischen Landes- und Volkskunde; vergleichende wissenschaftliche Arbeiten sollen nur dann ausgezeichnet werden, wenn Bayern den Schwerpunkt der Darstellung bildet.
Das Recht, Personen oder Gruppen für den Preis vorzuschlagen, steht bayerischen Institutionen und jedem Bewohner Bayerns zu; der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Die Vorschläge sollen jeweils bis zum 31. März eines Jahres bei der Bayerischen Landesstiftung eingereicht werden.
Dotierung und Vergabe
Jeweils 30.000 Euro jährlich für Leistungen auf kulturellem Gebiet (ggf. aufteilbar auf mehrere Empfänger). Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
