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Neue Antragsrunden für Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie Stipendienprogramm

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Der Freistaat unterstützt in der Pandemie weiterhin die Kulturbranche: Im Rahmen des Spielstätten- und Veranstalterprogramms ist ab sofort die Antragstellung für das 1. Quartal 2022 möglich. Die neue Antragsfrist für Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens, die sich im Rahmen des Stipendienprogramms um eines von 5.000 Stipendien zu je 5.000 Euro bewerben möchten, startet am 14. Februar 2022. Die Antragstellung für die jeweiligen Programme ist wieder über die Internetseiten von Bayern Innovativ möglich.

Im Rahmen des Spielstätten- und Veranstalterprogramms kann eine einmalige Finanzhilfe von bis zu 300.000 Euro ab sofort auch für den Zeitraum Januar bis März 2022 beantragt werden. „Die Antragsfrist ist großzügig gestaltet und geht bis zum 31. Dezember 2022“, erklärte Kunstminister Bernd Sibler Mitte Januar in München. Anträge für das zweite Halbjahr 2021 können noch bis zum 30. September 2022 gestellt werden. Die Antragstellung läuft wie bisher über die Internetseite von Bayern Innovativ zum Spielstätten- und Veranstalterprogramm.

Mit dem Spielstätten- und Veranstalterprogramm werden die Träger kleinerer und mittlerer kultureller Spielstätten sowie Kulturveranstalter ohne eigene Spielstätte unterstützt, bei denen aufgrund der Corona-Pandemie existenzbedrohende Liquiditätsengpässe bestehen bzw. zu erwarten sind.

Stipendienprogramm: Neue Antragsrunde ab 14. Februar
Beim Stipendienprogramm startet Mitte Februar 2022 die fünfte Antragsrunde. „Künstlerinnen und Künstler in der Anfangsphase ihres Schaffens können sich vom 14. Februar bis zum 31. März 2022 für eines der insgesamt 5.000 Stipendien zu je 5.000 Euro bewerben“, sagte Kunstminister Sibler. Die neuen Anträge können – wie schon bei den letzten vier Antragsrunden – über die Internetseite von Bayern Innovativ zum Stipendienprogramm gestellt werden.

Die Stipendien sollen den Freiraum für künstlerisches Arbeiten mit dem damit verbundenen geistigen, kreativen, zeitlichen und materiellen Aufwand ermöglichen. Sie dienen zur Weiterentwicklung von künstlerischen Fertigkeiten und Methoden in allen Disziplinen und zur Umsetzung von künstlerischen, kunstvermittelnden oder kunstpädagogischen Vorhaben. Die Vergabe der Stipendien erfolgt in Form von zeitlich begrenzten Aufrufen für eine Antragstellung („Calls“). Beginn und Schluss für die einzelnen Calls werden jeweils vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bekanntgegeben.

Staatsregierung hatte Kultur-Hilfen bereits im November 2021 verlängert
Das Stipendienprogramm war mit weiteren Unterstützungsmaßnahmen für Kunst- und Kulturschaffende in der Corona-Krise mit einem Beschluss des Bayerischen Ministerrats vom 23. November 2021 verlängert worden. Neben dem Spielstätten- und Veranstalterprogramm sowie dem Stipendienprogramm zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern in der Anfangsphase ihres professionellen Schaffens waren auch das Hilfsprogramm für soloselbstständige Künstlerinnen und Künstler und Angehörige kulturnaher Berufe sowie das Hilfsprogramm für die Laienmusik bis Ende März 2022 verlängert worden.  Die Programme wären ursprünglich zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen.