Kulturförderpreis der Stadt Straubing
Die Stadt Straubing verleiht seit 1985 Geldstipendien an junge Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Dabei stiftet die Stadt 3.000 Euro, weitere 3.000 Euro stiftet anfangs die Dresdner Bank. Als diese 2008 ihr Engagement beendet, übernimmt die Dr. Franz und Astrid Ritter Stiftung den Anteil. Die Preissumme von 6.000 Euro muss jedoch nicht komplett ausgeschüttet werden; außerdem kann sie auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Beschreibung
Mit dem Stipendium der Stadt Straubing werden kulturelle Leistungen von jungen Künstlerinnen und Künstlern, Schreibenden, Musikerinnen und Musikern oder anderen kulturschaffenden Personen gefördert, deren Werk Entwicklungspotential verspricht. Zulässig sind sowohl Vorschläge als auch Eigenbewerbungen.
Dotierung und Vergabe
Der jährliche Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Es kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen durch Geburt, Leben oder Werk einen Bezug zu Straubing nachweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber haben darzulegen, dass ihre künstlerische Betätigung auf Dauer ausgerichtet ist. Dies kann z.B. nachgewiesen werden durch die Aufnahme eines Kunststudiums, durch die Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben oder durch das Anstreben einer künstlerischen Betätigung als späteren Beruf.
Der Kulturausschuss der Stadt Straubing entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Wiederbewerbungen sind möglich.
Umfang
- Bewerbungs- bzw. Vorschlagsschreiben
- Lebenslauf
- nachweislicher Bezug zu Straubing
- künstlerischer Werdegang und Zielsetzung
- Nachweise über künstlerische Tätigkeiten und Vorlage geeigneter Exponate
- Einverständniserklärung, dass die Nachweise über künstlerische Tätigkeiten und Exponate
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen - Angaben darüber, in welcher Weise der/die Bewerber/in bzw. Vorgeschlagene im Falle der
Gewährung des Stipendiums an der Übergabeveranstaltung mitwirken wird (z.B. Ausstellung,
Musikbeitrag o.ä.)
Teilnahme
Bewerbungsschluss ist jedes Jahr der 30. Juni. Die Bewerbungen sind beim Kulturamt der Stadt Straubing einzureichen.
Stadt Straubing, Amt für Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing
Die Stadt Straubing verleiht seit 1985 Geldstipendien an junge Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Dabei stiftet die Stadt 3.000 Euro, weitere 3.000 Euro stiftet anfangs die Dresdner Bank. Als diese 2008 ihr Engagement beendet, übernimmt die Dr. Franz und Astrid Ritter Stiftung den Anteil. Die Preissumme von 6.000 Euro muss jedoch nicht komplett ausgeschüttet werden; außerdem kann sie auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Beschreibung
Mit dem Stipendium der Stadt Straubing werden kulturelle Leistungen von jungen Künstlerinnen und Künstlern, Schreibenden, Musikerinnen und Musikern oder anderen kulturschaffenden Personen gefördert, deren Werk Entwicklungspotential verspricht. Zulässig sind sowohl Vorschläge als auch Eigenbewerbungen.
Dotierung und Vergabe
Der jährliche Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Es kann auf mehrere Personen aufgeteilt werden.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Die Bewerberinnen und Bewerber dürfen zum Zeitpunkt des Bewerbungsschlusses das 35. Lebensjahr noch nicht überschritten haben und müssen durch Geburt, Leben oder Werk einen Bezug zu Straubing nachweisen können. Die Bewerberinnen und Bewerber haben darzulegen, dass ihre künstlerische Betätigung auf Dauer ausgerichtet ist. Dies kann z.B. nachgewiesen werden durch die Aufnahme eines Kunststudiums, durch die Teilnahme an Ausstellungen oder Wettbewerben oder durch das Anstreben einer künstlerischen Betätigung als späteren Beruf.
Der Kulturausschuss der Stadt Straubing entscheidet über die Vergabe der Stipendien. Wiederbewerbungen sind möglich.
Umfang
- Bewerbungs- bzw. Vorschlagsschreiben
- Lebenslauf
- nachweislicher Bezug zu Straubing
- künstlerischer Werdegang und Zielsetzung
- Nachweise über künstlerische Tätigkeiten und Vorlage geeigneter Exponate
- Einverständniserklärung, dass die Nachweise über künstlerische Tätigkeiten und Exponate
der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen - Angaben darüber, in welcher Weise der/die Bewerber/in bzw. Vorgeschlagene im Falle der
Gewährung des Stipendiums an der Übergabeveranstaltung mitwirken wird (z.B. Ausstellung,
Musikbeitrag o.ä.)
Teilnahme
Bewerbungsschluss ist jedes Jahr der 30. Juni. Die Bewerbungen sind beim Kulturamt der Stadt Straubing einzureichen.
Stadt Straubing, Amt für Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing