Info
Einsendeschluss: 30.04.2024
Dotierung: 4.000 Euro für den Kulturpreis; 3.000 Euro für den Kulturförderpreis; 2.000 Euro für den Anerkennungspreis
Eigene Bewerbung: ja
Ort: Landratsamt Starnberg
Organisation: Landkreis Starnberg
Kontakt: Barbara Beck

Kulturpreise des Landkreises Starnberg

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Logo des Landratsamts Starnberg © Landratsamt Starnberg

Jedes Jahr können sich Kunst- und Kulturschaffende aus dem Fünfseenland um einen der drei Kulturpreise bewerben, die der Landkreis Starnberg regelmäßig vergibt.  Zum einen wird ein Kulturpreis an Kulturschaffende verliehen, die im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten und herausragende Leistungen erbringen, die einen Bezug zum Landkreis haben. Neben dem Kulturpreis können sich Nachwuchstalente um den Förderpreis bewerben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Als dritte Auszeichnung wird der Anerkennungspreis an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben. Für die Preise können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vorgeschlagen werden. Sie bestehen aus einer Urkunde, einer Medaille und einer finanziellen Förderung, die je nach Preis zwischen 4.000 und  2.000 Euro variiert.

Seit über zehn Jahren verleiht der Landkreis Starnberg die Kulturpreise und will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in jährlich wechselnden Kategorien vergeben. Zu diesen gehören bisher die Sparten Musik, Malerei und Grafik, Foto-, Film- und Videokunst, Bilderhauerei und Skulptur, Denkmalpflege und Archäologie, Brauchtum, Heimat- und Archivpflege, Geschichtsforschung sowie der Bereich Theater und Literatur, der zuletzt 2008 an der Reihe war und 2015 wieder ausgeschrieben wird.

Vorschläge und Eigenbewerbungen sind in schriftlicher Form an das Landratsamt Starnberg, Abteilung Kulturförderung, oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. zu richten. Beizufügen sind ein Lebenslauf und eine Beschreibung der künstlerischen Aktivitäten. Dazu können bis zu zehn Abbildungen von Kunstwerken beigefügt werden. Auch Ausstellungskataloge, eine Liste der bisherigen Ausstellungen und Presseberichte können mitgeschickt werden. Vorschlagsberechtigt sind alle Landkreisbürgerinnen und -bürger, Vereine sowie die Gemeinden des Landkreises.

Zu den Preisträgerinnen und Preisträgern aus dem Bereich der Literatur zählen bisher Heidi Altmann und Anton G. Leitner, die 2001 ausgezeichnet wurden sowie 2008 die Autorin Petra Morsbach.