Kulturpreise des Landkreises Starnberg
Jedes Jahr können sich Kunst- und Kulturschaffende aus dem Fünfseenland um einen der drei Kulturpreise bewerben, die der Landkreis Starnberg regelmäßig vergibt. Neben dem Kulturpreis können sich Nachwuchstalente um den Förderpreis bewerben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Als dritte Auszeichnung wird der Anerkennungspreis an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Seit über zehn Jahren verleiht der Landkreis Starnberg die Kulturpreise und will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in jährlich wechselnden Kategorien vergeben. Zu diesen gehören bisher die Sparten Musik, Malerei und Grafik, Foto-, Film- und Videokunst, Bilderhauerei und Skulptur, Denkmalpflege und Archäologie, Brauchtum, Heimat- und Archivpflege, Geschichtsforschung sowie der Bereich Theater und Literatur.
Dotierung und Vergabe
4.000 Euro für den Kulturpreis; 3.000 Euro für den Kulturförderpreis; 2.000 Euro für den Anerkennungspreis. Darüber hinaus besteht der Kulturförderpreis aus einer Urkunde und einer Medaille, der Anerkennungspreis aus einer Urkunde.
Sind mehrere Vorschläge preiswürdig, kann der Preis geteilt werden.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten und herausragende Leistungen erbringen, die einen Bezug zum Landkreis haben. Nachwuchstalente können sich um den Förderpreis bewerben, wenn ihre herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Als dritte Auszeichnung wird der Anerkennungspreis an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Für die Preise können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vorgeschlagen werden.
Umfang
Beizufügen sind ein Lebenslauf und eine Beschreibung der künstlerischen Aktivitäten. Dazu können bis zu zehn Abbildungen von Kunstwerken beigefügt werden. Auch Ausstellungskataloge, eine Liste der bisherigen Ausstellungen und Presseberichte können mitgeschickt werden.
Teilnahme
Vorschläge und Eigenbewerbungen sind in schriftlicher Form jeweils bis zum 30. April des Auszeichnungsjahres an das Landratsamt Starnberg, Abteilung Kulturförderung, oder per E-Mail an
Jedes Jahr können sich Kunst- und Kulturschaffende aus dem Fünfseenland um einen der drei Kulturpreise bewerben, die der Landkreis Starnberg regelmäßig vergibt. Neben dem Kulturpreis können sich Nachwuchstalente um den Förderpreis bewerben, deren herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Als dritte Auszeichnung wird der Anerkennungspreis an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Seit über zehn Jahren verleiht der Landkreis Starnberg die Kulturpreise und will damit Anerkennung und Ansporn für kulturelle Leistungen geben. Die Auszeichnungen werden in jährlich wechselnden Kategorien vergeben. Zu diesen gehören bisher die Sparten Musik, Malerei und Grafik, Foto-, Film- und Videokunst, Bilderhauerei und Skulptur, Denkmalpflege und Archäologie, Brauchtum, Heimat- und Archivpflege, Geschichtsforschung sowie der Bereich Theater und Literatur.
Dotierung und Vergabe
4.000 Euro für den Kulturpreis; 3.000 Euro für den Kulturförderpreis; 2.000 Euro für den Anerkennungspreis. Darüber hinaus besteht der Kulturförderpreis aus einer Urkunde und einer Medaille, der Anerkennungspreis aus einer Urkunde.
Sind mehrere Vorschläge preiswürdig, kann der Preis geteilt werden.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Der Kulturpreis wird an Kulturschaffende verliehen, die im Landkreis Starnberg leben oder arbeiten und herausragende Leistungen erbringen, die einen Bezug zum Landkreis haben. Nachwuchstalente können sich um den Förderpreis bewerben, wenn ihre herausragende Begabung besonders förderungswürdig ist. Als dritte Auszeichnung wird der Anerkennungspreis an Personen verliehen, die sich in besonderem Maße um das kulturelle Leben im Landkreis verdient gemacht haben.
Für die Preise können sowohl Einzelpersonen als auch Gruppen vorgeschlagen werden.
Umfang
Beizufügen sind ein Lebenslauf und eine Beschreibung der künstlerischen Aktivitäten. Dazu können bis zu zehn Abbildungen von Kunstwerken beigefügt werden. Auch Ausstellungskataloge, eine Liste der bisherigen Ausstellungen und Presseberichte können mitgeschickt werden.
Teilnahme
Vorschläge und Eigenbewerbungen sind in schriftlicher Form jeweils bis zum 30. April des Auszeichnungsjahres an das Landratsamt Starnberg, Abteilung Kulturförderung, oder per E-Mail an