Info
Dotierung: höchstens 10.000 €
Eigene Bewerbung: nein
Vergabe: jährlich
Ort: Passau und Umgebung
Organisation: Landratsamt Passau

Kultur- und Förderpreis des Landkreises Passau

Der Landkreis Passau verleiht im Rahmen der im Haushalt bereitgestellten Mittel für hervorragende Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet eine Auszeichnung. Der Preis kann an Einzelpersonen wie an Gruppen, unabhängig von der Rechtsform, vergeben werden.

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.

 

Beschreibung

Leistungen auf kulturellem Gebiet umfassen insbesondere Tätigkeiten der allgemeinen Kulturpflege (z.B. Organisation kultureller Veranstaltungen), der Heimat-Brauchtums- und Denkmalpflege sowie der Pflege der Volksmusik; außerdem Arbeiten im Bereich der Jugendpflege und Erwachsenenbildung. Künstlerische Leistungen auf den Gebieten der bildenden Kunst, der Musik und Literatur sollen nur ausgezeichnet werden, wenn sie eigenschöpferische Leistungen sind; im Bereich der Musik auch, wenn es sich um solistische und kammermusikalische Leistungen handelt. Auszeichnungsfähige wissenschaftliche Leistungen sind insbesondere Arbeiten zur Kultur- Geistes-, Kirchen- und Kunstgeschichte sowie zur Heimat- und Volkskunde des Landkreises Passau.

Die Verleihung des Kulturpreises an Einzelpersonen kann erfolgen, wenn sie im Landkreis Passau geboren sind oder hier leben. Ihre Leistungen oder ihr Tätigkeitsschwerpunkt sollen in engem Bezug zum Landkreis Passau stehen. Personengruppen können Preisträger sein, wenn der überwiegende Teil der Gruppe aus dem Landkreis Passau stammt oder hier lebt und ihr Wirken für den Landkreis von großer Bedeutung ist. 

Jeder Bürger des Landkreises Passau ist berechtigt, Vorschläge einzubringen. Die Vorschläge sind bei den jeweiligen Gemeinden einzureichen und von diesen an das Landratsamt, Kulturreferat, weiterzuleiten.

Dotierung und Vergabe

Die Preise werden alljährlich im Rahmen der haushaltsmäßig festgelegten Mittel verliehen; sie betragen insgesamt höchstens 10.000 Euro, die zu gleichen Teilen auf die Preisträger aufgeteilt werden. Je Gebiet werden höchstens 2.500 Euro verliehen. Wird für ein Gebiet kein Preisträger ausgewählt, kann der Betrag für eine zusätzliche Preisverleihung in anderen Bereichen verwendet werden. Außerdem ist es möglich, den Preis in einem Gebiet an mehrere Personen aufzuteilen. Zusätzlich zu dem Geldpreis werden eine Symbolfigur und eine Urkunde verliehen.

Nebem dem Kulturpreis wird jährlich ein Kulturförderpreis verliehen. Der Preis beträgt höchstens 2.500 Euro und ist in den unter Nr. 2 aufgeführten 10.000 Euro enthalten; er ist ebenfalls mit der Verleihung der Symbolfigur und einer Urkunde verbunden. Die Preisträger müssen über eine außergewöhnliche Begabung verfügen und erwarten lassen, dass sie auch in Zukunft durch besondere Leistungen hervortreten werden. Die Preisträger sollen höchstens 30 Jahre zum Zeitpunkt der Zuerkennung des Preises sein.

 

Bewerbung

Eigenbewerbung nicht möglich. 




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