Kulturpreis der Stadt Landshut
Die Stadt Landshut verleiht als Anerkennung besonderer Leistungen im kulturellen Bereich einen Kulturpreis. Die Vergabe des Kulturpreises erfolgt an einzelne Kunst- und Kulturschaffende (Einzelpersonen) sowie Gruppen, die mit ihrem Leben oder Werk mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sind.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Leistungen im kulturellen Bereich umfassen insbesondere künstlerische Leistungen (Musik, Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst, Literatur, Tanz, Ballett, Architektur etc.) sowie auch Verdienste in der Heimat- und Brauchtumspflege. Bei Einzelpersonen erfolgt die Vergabe des Kulturpreises grundsätzlich an Personen, die in der Stadt oder im Landkreis Landshut geboren sind und/oder in der Stadt oder im Landkreis Landshut leben und/oder mit ihrem Werk mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sind. Gruppen, die den Kulturpreis erhalten, sollen durch ihr Wirken mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sein. Sofern es sich bei dem Preisträger um eine Gruppe handelt, erhält der jeweilige Leiter stellvertretend für alle Mitglieder der Gruppe den Kulturpreis. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Der Kulturpreis löst den von 1998 bis 2011 vergebenen „Kulturförderpreis“ (auch „Kunstankauf“ genannt) ab.
Dotierung und Vergabe
Es wird ein Preis in Höhe von 3.000 Euro vergeben. Es gibt nur einen Preisträger, der Preis ist nicht aufteilbar. Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Kulturpreis wird von den Stadtwerken Landshut gesponsert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Landshut verleiht als Anerkennung besonderer Leistungen im kulturellen Bereich einen Kulturpreis. Die Vergabe des Kulturpreises erfolgt an einzelne Kunst- und Kulturschaffende (Einzelpersonen) sowie Gruppen, die mit ihrem Leben oder Werk mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sind.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Leistungen im kulturellen Bereich umfassen insbesondere künstlerische Leistungen (Musik, Bildende Kunst, Film, Darstellende Kunst, Literatur, Tanz, Ballett, Architektur etc.) sowie auch Verdienste in der Heimat- und Brauchtumspflege. Bei Einzelpersonen erfolgt die Vergabe des Kulturpreises grundsätzlich an Personen, die in der Stadt oder im Landkreis Landshut geboren sind und/oder in der Stadt oder im Landkreis Landshut leben und/oder mit ihrem Werk mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sind. Gruppen, die den Kulturpreis erhalten, sollen durch ihr Wirken mit der Stadt oder dem Landkreis Landshut verbunden sein. Sofern es sich bei dem Preisträger um eine Gruppe handelt, erhält der jeweilige Leiter stellvertretend für alle Mitglieder der Gruppe den Kulturpreis. Es gibt keine Altersbegrenzung.
Der Kulturpreis löst den von 1998 bis 2011 vergebenen „Kulturförderpreis“ (auch „Kunstankauf“ genannt) ab.
Dotierung und Vergabe
Es wird ein Preis in Höhe von 3.000 Euro vergeben. Es gibt nur einen Preisträger, der Preis ist nicht aufteilbar. Zusätzlich zu dem Geldbetrag wird eine Urkunde verliehen. Der Kulturpreis wird von den Stadtwerken Landshut gesponsert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.