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Förderung literarischer Reihen in München 2024

Literarische Veranstaltungsreihen sind unentbehrlich für die Literaturvermittlung und Vernetzung innerhalb der Stadt sowie in die überregionale Szene hinein. Sie sind Sprungbrett und Bühne für den künstlerischen Nachwuchs und ermöglichen innovative Formen der Präsentation/Rezeption von Literatur. Um die wachsende Anzahl freier literarischer Initiativen und unabhängiger Lesereihen noch stärker zu unterstützen, fördert die Landeshauptstadt München seit 2022 „traditionelle wie neue Lesungs- und Veranstaltungsreihen“ mit einem zusätzlichen Budget. Dies schließt Festival- und spartenübergreifende Formate wie z.B. Poetry Slam ein. Reihen, die bereits einen Festzuschuss oder eine Projektförderung der Stadt erhalten, können darüberhinausgehend nur dann berücksichtigt werden, wenn sie sich mit zusätzlichen Veranstaltungen bewerben.

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Voraussetzungen

  • Die Veranstaltungen der Reihe müssen in München stattfinden (S-Bahn-Bereich).
  • Die geplante Reihe besteht aus mindestens zwei Veranstaltungen im Jahr der Ausschreibung.
  • Die einzelnen Veranstaltungen genießen bisher keine anderweitige Förderung durch die Stadt München.

Benötigte Unterlagen

  • Konzept der geplanten Reihe sowie der einzelnen Veranstaltungen
  • Kalkulation
  • Biografische Angaben der Veranstalter*innen

 

Bewerbungsschluss: 29. Februar 2024.

Einsendungen der Bewerbungen an:

Kulturreferat / Abteilung 1
Literaturstipendien
Burgstraße 4
80331 München

 

Die Bewerber*innen werden nach der Entscheidung (voraussichtlich Anfang März) über die Fördervergabe informiert. Die Dotierung der einzelnen Förderungen ist nicht festgelegt. Sie richtet sich nach den unterschiedlichen Bedarfen sowie Kriterien der Gesamtverteilung.

Mit der Einreichung erklären sich die Bewerber*innen mit den Ausschreibungsbedingungen einverstanden. Nicht den Ausschreibungsbedingungen entsprechende Bewerbungen können nicht berücksichtigt werden.

Sollten Unterlagen per Post eingereicht werden, übernimmt das Kulturreferat keine Haftung für die eingesandten Unterlagen. Die Bewerbungsunterlagen können auch nicht zurückgesandt werden. Wenn es explizit gewünscht wird, können sie nach der Entscheidung über die Vergabe im Kulturreferat abgeholt werden.

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