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Kunstförderpreis und Arbeitsstipendium für literarische Übersetzer*innen

Die Würdigung der Leistungen literarischer Übersetzerinnen und Übersetzer im Freistaat wird ausgeweitet. Neben dem jährlichen Arbeitsstipendium lobt Kunstminister Bernd Sibler erstmals einen vierten Kunstförderpreis in der Sparte Literatur aus, der vorrangig für eine literarische Übersetzerin bzw. einen literarischen Übersetzer in der Anfangsphase ihres/seines Schaffens vorgesehen ist. Der Preis ist mit 6.000 Euro dotiert. Das Arbeitsstipendium, das seit 2009 jährlich für ein anspruchsvolles Übersetzungsvorhaben vergeben wird, ist mit 7.000 Euro dotiert. „Die literarischen Übersetzerinnen und Übersetzer schlagen Brücken zur Weltliteratur. Sie ermöglichen uns, eine Fülle von Büchern aus verschiedenen Sprachen und Kulturen zu lesen. Diese wichtige kulturelle Leistung honoriert der Freistaat mit einem fest vorgesehenen Preis über das jährliche Arbeitsstipendium hinaus“, so Staatsminister Sibler.

Vorschläge für den Kunstförderpreis können von dritter Seite bis zum 15. März eingereicht werden. Eine Eigenbewerbung für diesen Preis ist nicht möglich. Der Preis ist für literarische Übersetzer und Übersetzerinnen in der Anfangsphase ihres Schaffens vorgesehen. Eine formale Altersgrenze besteht nicht.

Für das Arbeitsstipendium können sich Übersetzerinnen und Übersetzer aus Bayern noch bis zum 1. März 2021 beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst bewerben. Eine Altersgrenze besteht nicht.