Förderung des Freistaats Bayern für literarische Festivals und Veranstaltungen
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.
Beschreibung
Dotierung und Vergabe
Die Zuwendung kann je nach Bedeutung des Projekts und der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung, Preisverleihungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie die Vergabe von Druckkostenzuschüssen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Der Projektträger/Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Bayern haben.
Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich.
Umfang
Die Beantragung der Förderung mit einer detaillierten Projektbeschreibung muss jeweils bis spätestens zum 1. April des Veranstaltungsjahres erfolgen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung;
- Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, einschließlich aller Zuschüsse;
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben);
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen.
- Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Teilnahme
Eine Bewerbung um Förderung muss an das Staatsministerium gerichtet werden. Grundsätzlich ist für die Beantragung das Formular auf der Website des Ministeriums zu verwenden.
Das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst vergibt - nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel - finanzielle Zuwendungen für literarische Festivals und Veranstaltungen. Ziel der Vergabe staatlicher Zuwendungen ist es, das literarische Leben in den Städten und Regionen Bayerns zu stärken und damit zu einem vielfältigen literarischen Angebot in allen Landesteilen Bayerns beizutragen. Da ein weiteres kultur- und gesellschaftspolitisches Ziel die Gleichstellung von Frauen und Männern ist, wird auf ein ausgewogenes Verhältnis der im Rahmen der Veranstaltungen agierenden Frauen und Männer Wert gelegt.
Beschreibung
Dotierung und Vergabe
Die Zuwendung kann je nach Bedeutung des Projekts und der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Zuwendungsfähig sind alle Kosten, die ausschließlich anlässlich der Durchführung des Projekts anfallen. Technische Reproduktionen (z. B. Druckkosten, CD) werden nicht gefördert. Die Zuwendungshöhe richtet sich nach der Bedeutung des Projekts, nach der Leistungsfähigkeit des Zuwendungsempfängers, nach der Zahl der vorliegenden Anträge und nach den verfügbaren Haushaltsmitteln.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Veranstaltungen, deren zuwendungsfähige Kosten den Betrag von 4.000 € nicht überschreiten, werden nicht gefördert (Bagatellgrenze). Überwiegend vereinsinterne Veranstaltungen, Veranstaltungen mit kommerzieller Zielsetzung, Preisverleihungen, wissenschaftliche Veranstaltungen sowie die Vergabe von Druckkostenzuschüssen sind von einer Förderung ausgeschlossen. Der Projektträger/Zuwendungsempfänger muss seinen Sitz in Bayern haben.
Der Veranstaltung muss überörtliche Bedeutung zukommen. Eine Finanzierungsbeteiligung einer kommunalen Gebietskörperschaft ist grundsätzlich erforderlich. Der Projektträger ist für die ordnungsgemäße Verwendung der Zuwendung und Vorlage des Verwendungsnachweises verantwortlich.
Umfang
Die Beantragung der Förderung mit einer detaillierten Projektbeschreibung muss jeweils bis spätestens zum 1. April des Veranstaltungsjahres erfolgen. Der Antrag muss Folgendes enthalten:
- detaillierte Projektbeschreibung mit Ort und Zeitpunkt der Veranstaltung, konzeptioneller Absicht und künstlerischen Mitteln ihrer Umsetzung;
- Kosten- und Finanzierungsplan mit den voraussichtlichen Einnahmen und Ausgaben, einschließlich aller Zuschüsse;
- Erklärung zur Vorsteuerabzugsberechtigung (soweit die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehbar ist, gehört sie nicht zu den zuwendungsfähigen Ausgaben);
- Erklärung, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen worden ist, d. h., dass zum Zeitpunkt der Antragstellung keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen sein dürfen.
- Sofern die Entscheidung des Staatsministeriums nicht abgewartet werden kann, ist rechtzeitig die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn zu beantragen.
Teilnahme
Eine Bewerbung um Förderung muss an das Staatsministerium gerichtet werden. Grundsätzlich ist für die Beantragung das Formular auf der Website des Ministeriums zu verwenden.