Förderung des Bezirks Oberpfalz von Buchpublikationen
Der Bezirk Oberpfalz hat Interesse daran, dass die Kenntnisse zur Geschichte und Kultur der Region stetig erweitert werden. Deshalb unterstützt er Veröffentlichungen, die inhaltlich eine Oberpfalz-Relevanz vorweisen können und deren Erscheinen für die Oberpfalz von Bedeutung ist.
Beschreibung
Dotierung und Vergabe
Gefördert werden Buchpublikationen, zu denen der Antragsteller einen finanziellen Eigenanteil beisteuern muss. Die Förderung beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (Druck- und Herstellungskosten der Publikation).
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Nicht antragsberechtigt sind Verlage oder sonstige kommerziell ausgerichtete Antragsteller, nicht förderfähig sind insbesondere auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 AO und Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 KStG.
Der Antragsteller muss mit dem Zuschuss gemeinnützige Zwecke verfolgen, d.h. es muss eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit im Bereich Kunst und Kultur bzw. Heimatpflege und Heimatkunde vorliegen (gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bzw. 22 AO).
Nicht gefördert werden können sogenannte Ortschroniken und Schriften, die anlässlich von Ortsjubiläen erstellt werden. Ebenso sind Werbematerialien für die Publikation (Flyer etc.) von einer Förderung ausgeschlossen.
Teilnahme
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag ist auf dem Formblatt schriftlich per Post beim Bezirk Oberpfalz Heimatpflege, Kultur und Bildung einzureichen und soll vor der Veröffentlichung gestellt werden. Dem Antrag sind die Kostenvoranschläge, die auf den Antragsteller ausgestellt sein müssen, beizufügen.
Die weiteren Richtlinien finden sich auf der Website des Bezirks Oberpfalz.
Der Bezirk Oberpfalz hat Interesse daran, dass die Kenntnisse zur Geschichte und Kultur der Region stetig erweitert werden. Deshalb unterstützt er Veröffentlichungen, die inhaltlich eine Oberpfalz-Relevanz vorweisen können und deren Erscheinen für die Oberpfalz von Bedeutung ist.
Beschreibung
Dotierung und Vergabe
Gefördert werden Buchpublikationen, zu denen der Antragsteller einen finanziellen Eigenanteil beisteuern muss. Die Förderung beträgt bis zu 10 % der förderfähigen Kosten (Druck- und Herstellungskosten der Publikation).
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Antragsberechtigt sind Einzelpersonen, Vereine oder juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts. Nicht antragsberechtigt sind Verlage oder sonstige kommerziell ausgerichtete Antragsteller, nicht förderfähig sind insbesondere auch wirtschaftliche Geschäftsbetriebe im Sinne des § 14 AO und Betriebe gewerblicher Art im Sinne des § 4 KStG.
Der Antragsteller muss mit dem Zuschuss gemeinnützige Zwecke verfolgen, d.h. es muss eine selbstlose Förderung der Allgemeinheit im Bereich Kunst und Kultur bzw. Heimatpflege und Heimatkunde vorliegen (gemäß § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 5 bzw. 22 AO).
Nicht gefördert werden können sogenannte Ortschroniken und Schriften, die anlässlich von Ortsjubiläen erstellt werden. Ebenso sind Werbematerialien für die Publikation (Flyer etc.) von einer Förderung ausgeschlossen.
Teilnahme
Der vollständig ausgefüllte und unterschriebene Förderantrag ist auf dem Formblatt schriftlich per Post beim Bezirk Oberpfalz Heimatpflege, Kultur und Bildung einzureichen und soll vor der Veröffentlichung gestellt werden. Dem Antrag sind die Kostenvoranschläge, die auf den Antragsteller ausgestellt sein müssen, beizufügen.
Die weiteren Richtlinien finden sich auf der Website des Bezirks Oberpfalz.
