Zuschussförderung von Kulturprojekten des Bezirks Niederbayern
Der Bezirk Niederbayern vergibt eine Zuschussförderung für Kulturprojekte. Neben dem Bereich Theater werden im Bereich Publikationen u.a. Druckkosten und Zeitaufwand (z.B. Korrekturlesen des Drucksatzes, Verlagsbesprechungen) finanziell gefördert.
Beschreibung
Die Kulturstiftung fördert bezirksweit bedeutsame Kulturprojekte und -veranstaltungen. Dazu
zählen insbesondere:
- regionale Kulturforschung und Heimatpflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Film)
- Musik (einschließlich Nachwuchsförderung)
- Festspiele
- Trachtengauförderung
- Publikationen
- sonstige Kulturprojekte
Bei Publikationen kann neben den Druckkosten auch der mit dem Druck in direktem Zusammenhang stehende Zeitaufwand (z.B. Korrekturlesen des Drucksatzes, Verlagsbesprechungen) geltend gemacht werden. Zu den anrechenbaren Projekteinnahmen zählen u.a. Bucheinnahmen bis zu einem Jahr nach Veröffentlichung der Publikation.
Für kommerzielle Kulturveranstaltungen, Schul- und Hochschulprojekte sowie für Investitionen können keine Zuwendungen gegeben werden.
Dotierung und Vergabe
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die maximale Förderung beträgt in der Regel:
- bei überörtlichen Musikveranstaltungen 7,5 % der Gesamtkosten,
- bei allen anderen Kulturprojekten 10 % der Gesamtkosten und 10.000 €
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Zuwendung ist in der Regel die Förderung durch weitere kommunale Ebenen (Landkreis und Gemeinde; alternativ kreisfreie Stadt). Die Zuwendung der Kulturstiftung ist auf den höheren Zuschuss des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder Gemeinde, den beantragten Zuschuss bzw. das Defizit begrenzt. Sach- und Arbeitsleistungen der Kommune (z.B. Bauhofleistungen; Saalmietenermäßigungen) zählen hierbei nicht als kommunale Förderung.
Eine zusätzliche kommunale Förderung ist nicht erforderlich, wenn für das gesamte Kulturprojekt die Höchstfördersumme durch die Kulturstiftung einen Betrag von 750 € nicht übersteigt. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bleibt davon unberührt. Auf die Förderung durch den Bezirk Niederbayern ist in geeigneter Form hinzuweisen.
Umfang/Teilnahme
Antragsberechtigt ist der Träger bzw. Veranstalter des Kulturprojekts. Vorzulegen sind:
- ein vollständig ausgefüllter Zuschussantrag inkl. präziser Projektbeschreibung mit Begründung der bezirksweiten Bedeutung.
- Kosten- und Finanzierungsplan, der neben der Eigenleistung alle Zuwendungen Dritter und die aus der Kulturstiftung des Bezirks erwarteten Fördermittel enthält.
- Für unentgeltliche Arbeitsleistungen (Eigenleistung) können bis zu 15 EUR/Std. angerechnet werden. Diese sind im Kosten- und Finanzierungsplan auf der Einnahme- so-wie auf der Ausgabenseite anzugeben und nach Stunden aufzuschlüsseln.
- Nachweis über die finanzielle Beteiligung in der Regel der ersten und zweiten kommunalen Ebene, sofern die bei der Kulturstiftung beantragte Zuschusshöhe einen Betrag in Höhe von 750 EUR übersteigt.
Ein Antragsformular wird der/dem Antragsteller(in) digital auf der Website des Bezirks Niederbayern zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind vor Maßnahmenbeginn digital oder per E-Mail (
Der Bezirk Niederbayern vergibt eine Zuschussförderung für Kulturprojekte. Neben dem Bereich Theater werden im Bereich Publikationen u.a. Druckkosten und Zeitaufwand (z.B. Korrekturlesen des Drucksatzes, Verlagsbesprechungen) finanziell gefördert.
Beschreibung
Die Kulturstiftung fördert bezirksweit bedeutsame Kulturprojekte und -veranstaltungen. Dazu
zählen insbesondere:
- regionale Kulturforschung und Heimatpflege
- Bildende Kunst
- Darstellende Kunst (Theater, Tanz, Film)
- Musik (einschließlich Nachwuchsförderung)
- Festspiele
- Trachtengauförderung
- Publikationen
- sonstige Kulturprojekte
Bei Publikationen kann neben den Druckkosten auch der mit dem Druck in direktem Zusammenhang stehende Zeitaufwand (z.B. Korrekturlesen des Drucksatzes, Verlagsbesprechungen) geltend gemacht werden. Zu den anrechenbaren Projekteinnahmen zählen u.a. Bucheinnahmen bis zu einem Jahr nach Veröffentlichung der Publikation.
Für kommerzielle Kulturveranstaltungen, Schul- und Hochschulprojekte sowie für Investitionen können keine Zuwendungen gegeben werden.
Dotierung und Vergabe
Die Vergabe erfolgt nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Ein Rechtsanspruch besteht nicht. Die maximale Förderung beträgt in der Regel:
- bei überörtlichen Musikveranstaltungen 7,5 % der Gesamtkosten,
- bei allen anderen Kulturprojekten 10 % der Gesamtkosten und 10.000 €
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Voraussetzung für eine Zuwendung ist in der Regel die Förderung durch weitere kommunale Ebenen (Landkreis und Gemeinde; alternativ kreisfreie Stadt). Die Zuwendung der Kulturstiftung ist auf den höheren Zuschuss des Landkreises, der kreisfreien Stadt oder Gemeinde, den beantragten Zuschuss bzw. das Defizit begrenzt. Sach- und Arbeitsleistungen der Kommune (z.B. Bauhofleistungen; Saalmietenermäßigungen) zählen hierbei nicht als kommunale Förderung.
Eine zusätzliche kommunale Förderung ist nicht erforderlich, wenn für das gesamte Kulturprojekt die Höchstfördersumme durch die Kulturstiftung einen Betrag von 750 € nicht übersteigt. Die Notwendigkeit zur Vorlage eines Kosten- und Finanzierungsplans bleibt davon unberührt. Auf die Förderung durch den Bezirk Niederbayern ist in geeigneter Form hinzuweisen.
Umfang/Teilnahme
Antragsberechtigt ist der Träger bzw. Veranstalter des Kulturprojekts. Vorzulegen sind:
- ein vollständig ausgefüllter Zuschussantrag inkl. präziser Projektbeschreibung mit Begründung der bezirksweiten Bedeutung.
- Kosten- und Finanzierungsplan, der neben der Eigenleistung alle Zuwendungen Dritter und die aus der Kulturstiftung des Bezirks erwarteten Fördermittel enthält.
- Für unentgeltliche Arbeitsleistungen (Eigenleistung) können bis zu 15 EUR/Std. angerechnet werden. Diese sind im Kosten- und Finanzierungsplan auf der Einnahme- so-wie auf der Ausgabenseite anzugeben und nach Stunden aufzuschlüsseln.
- Nachweis über die finanzielle Beteiligung in der Regel der ersten und zweiten kommunalen Ebene, sofern die bei der Kulturstiftung beantragte Zuschusshöhe einen Betrag in Höhe von 750 EUR übersteigt.
Ein Antragsformular wird der/dem Antragsteller(in) digital auf der Website des Bezirks Niederbayern zur Verfügung gestellt. Die vollständigen Antragsunterlagen sind vor Maßnahmenbeginn digital oder per E-Mail (
