Kulturförderung der Stadt Schwabach
Wer eine kulturelle Veranstaltung plant oder als kultureller Verein eine Basisförderung erhalten möchte und zudem in Schwabach lebt oder einen besonderen Bezug zur Stadt hat, kann eine Kulturförderung erhalten.
Beschreibung
Gefördert werden kulturelle Projekte, kulturelle Institutionen sowie Künstler und Nachwuchskünstler aus den Bereichen Musik, Darstellender und Bildender Kunst, Literatur, Film und Medien, Sozio- und Interkultur, Geschichte und Erinnerungskultur, der Heimatpflege sowie sonstiger kultureller Betätigung und kultureller Bildung.
Dotierung und Vergabe
Die kulturelle Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, als Berechnungsgrundlage der institutionellen Förderung dient der Jahreskassenbericht des Vorjahres. Eine Förderung kann zu zwei Zeitpunkten im Jahr, jedoch nur einmal pro Haushaltsjahr beantragt werden – entweder zum 1. Februar oder zum 1. September.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte, Institutionen und Künstler,
- die überwiegend im Stadtgebiet von Schwabach durchgeführt werden bzw. ansässig sind,
- deren Tätigkeit öffentlich zugänglich ist,
- die, mit Ausnahme der Künstler- und Nachwuchsförderung, keine Gewinnerzielung beabsichtigen,
- die dem Austausch und der internationalen Präsenz der Stadt dienen,
- die eine Identifikation mit lokalen Bezugspunkten fördern,
- die Begegnung schaffen, kulturelle Vielfalt stärken, über inter- und transkulturelle Orientierung Öffnung schaffen und zu einem toleranten Verhalten beitragen,
- die Kulturtechniken sowie Kenntnisse über kulturelle, gesellschaftliche und politische Fragestellungen vermitteln,
- die das kulturelle Erbe präsent halten und Schwabacher Themen bearbeiten,
- die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern stärken und zu gesellschaftlicher Beteiligung ermuntern,
- die Grenzüberschreitungen durch den lebendigen Umgang mit traditionellen, aber auch innovativen und
- experimentellen Formen von Kunst und Kultur zulassen.
Ausgenommen von einer Förderung sind Projekte und Institutionen rein geselligen bzw. kommerziellen Charakters sowie Benefizveranstaltungen. Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.
Umfang/Teilnahme
Die vollständigen Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen finden Sie auf der Website der Stadt. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie dort ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare herunterladen; alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen unter
Wer eine kulturelle Veranstaltung plant oder als kultureller Verein eine Basisförderung erhalten möchte und zudem in Schwabach lebt oder einen besonderen Bezug zur Stadt hat, kann eine Kulturförderung erhalten.
Beschreibung
Gefördert werden kulturelle Projekte, kulturelle Institutionen sowie Künstler und Nachwuchskünstler aus den Bereichen Musik, Darstellender und Bildender Kunst, Literatur, Film und Medien, Sozio- und Interkultur, Geschichte und Erinnerungskultur, der Heimatpflege sowie sonstiger kultureller Betätigung und kultureller Bildung.
Dotierung und Vergabe
Die kulturelle Projektförderung beträgt in der Regel bis zu 30% der zuwendungsfähigen Kosten, als Berechnungsgrundlage der institutionellen Förderung dient der Jahreskassenbericht des Vorjahres. Eine Förderung kann zu zwei Zeitpunkten im Jahr, jedoch nur einmal pro Haushaltsjahr beantragt werden – entweder zum 1. Februar oder zum 1. September.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Gefördert werden können Projekte, Institutionen und Künstler,
- die überwiegend im Stadtgebiet von Schwabach durchgeführt werden bzw. ansässig sind,
- deren Tätigkeit öffentlich zugänglich ist,
- die, mit Ausnahme der Künstler- und Nachwuchsförderung, keine Gewinnerzielung beabsichtigen,
- die dem Austausch und der internationalen Präsenz der Stadt dienen,
- die eine Identifikation mit lokalen Bezugspunkten fördern,
- die Begegnung schaffen, kulturelle Vielfalt stärken, über inter- und transkulturelle Orientierung Öffnung schaffen und zu einem toleranten Verhalten beitragen,
- die Kulturtechniken sowie Kenntnisse über kulturelle, gesellschaftliche und politische Fragestellungen vermitteln,
- die das kulturelle Erbe präsent halten und Schwabacher Themen bearbeiten,
- die Eigeninitiative von Bürgerinnen und Bürgern stärken und zu gesellschaftlicher Beteiligung ermuntern,
- die Grenzüberschreitungen durch den lebendigen Umgang mit traditionellen, aber auch innovativen und
- experimentellen Formen von Kunst und Kultur zulassen.
Ausgenommen von einer Förderung sind Projekte und Institutionen rein geselligen bzw. kommerziellen Charakters sowie Benefizveranstaltungen. Einzelfallentscheidungen bleiben vorbehalten.
Umfang/Teilnahme
Die vollständigen Kulturförderrichtlinien mit allen Informationen finden Sie auf der Website der Stadt. Wenn Sie einen Förderantrag stellen möchten, können Sie dort ebenfalls die entsprechenden Antragsformulare herunterladen; alternativ besteht die Möglichkeit, die Unterlagen unter
