Jugendkulturpreis der Stadt Ansbach
Die Stadt Ansbach verleiht einen Jugendkulturpreis an junge Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Kultur ausgezeichnet haben.
Beschreibung
Auszuzeichnende müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Ansbach haben. Sie dürfen nicht älter als 27 Jahre sein. Alle in der Stadt Ansbach wohnenden Bürger und gesetzliche Vertreter von Kultureinrichtungen in der Stadt Ansbach können Vorschläge zur Verleihung des Jugendkulturpreises machen.
Dotierung und Vergabe
Der Jugendkulturpreis ist mit 1.000 Euro dotiert und kann nur einmal an eine Person verliehen werden. Der/Die Ausgezeichnete erhält eine Ehrenurkunde.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Ansbach verleiht einen Jugendkulturpreis an junge Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich durch besondere Leistungen auf dem Gebiet der Kultur ausgezeichnet haben.
Beschreibung
Auszuzeichnende müssen ihren Wohnsitz in der Stadt Ansbach haben. Sie dürfen nicht älter als 27 Jahre sein. Alle in der Stadt Ansbach wohnenden Bürger und gesetzliche Vertreter von Kultureinrichtungen in der Stadt Ansbach können Vorschläge zur Verleihung des Jugendkulturpreises machen.
Dotierung und Vergabe
Der Jugendkulturpreis ist mit 1.000 Euro dotiert und kann nur einmal an eine Person verliehen werden. Der/Die Ausgezeichnete erhält eine Ehrenurkunde.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.