Kulturpreis der Stadt Kitzingen
Die Stadt Kitzingen verleiht bei gegebenem Anlass einen mit 1.000 Euro dotierten Kulturpreis, der im Regelfall im Abstand von zwei Jahren verliehen wird. Den Kulturpreis können Personen und Institutionen erhalten, die eine hervorragende künstlerische Leistung vollbracht haben. Das zu würdigende künstlerische Schaffen soll in einem Zusammenhang mit der Stadt Kitzingen stehen oder zu ihrem Ansehen beitragen.
Beschreibung
Den Kulturpreis können auch Persönlichkeiten erhalten, die sich in hervorragender Weise um das kulturelle Leben der Stadt Kitzingen verdient gemachten haben. Der Kulturpreis kann auch mehreren Personen oder Institutionen zu gleichen Teilen zuerkannt werden. Mit der Preisverleihung ist das Recht verbunden, eine mit dem Kulturpreis im Zusammenhang stehende Kulturveranstaltung durchführen zu dürfen. Hierfür wird wahlweise dem/der Preisträger/in die Alte Synagoge, die Rathaushalle oder der Historische Sitzungssaal unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Daneben verleiht die Stadt Kitzingen bei gegebenem Anlass einen mit 1.000 Euro dotierten Kulturförderpreis, der im Regelfall im Abstand von zwei Jahren verliehen wird. Den Kulturförderpreis können Personen oder Institutionen erhalten, die eine hervorragende und förderungswürdige künstlerische Leistung erwarten lassen. Das zu würdigende künstlerische Schaffen soll im Zusammenhang mit der Stadt Kitzingen stehen oder zu ihrem Ansehen beitragen. Der Kulturförderpreis kann auch mehreren Personen oder Institutionen zu gleichen Teilen zuerkannt werden. Auch mit dem Kulturförderpreis ist das Recht verbunden, eine mit dem Kulturförderpreis im Zusammenhang stehende Kulturveranstaltung durchführen zu dürfen.
Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Kulturpreises haben die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, der Oberbürgermeister sowie die Kulturpreisträger. Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Kulturförderpreises haben die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, der Oberbürgermeister sowie Kulturpreisträger und Kulturförderpreisträger.
Die Vorschläge für die o.g. Preise sind bis jeweils 31. Mai des Jahres einzureichen. Anregungen aus der Bürgerschaft, von Vereinigungen und Institutionen sowie öffentlicher Einrichtungen können berücksichtigt werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Kitzingen verleiht bei gegebenem Anlass einen mit 1.000 Euro dotierten Kulturpreis, der im Regelfall im Abstand von zwei Jahren verliehen wird. Den Kulturpreis können Personen und Institutionen erhalten, die eine hervorragende künstlerische Leistung vollbracht haben. Das zu würdigende künstlerische Schaffen soll in einem Zusammenhang mit der Stadt Kitzingen stehen oder zu ihrem Ansehen beitragen.
Beschreibung
Den Kulturpreis können auch Persönlichkeiten erhalten, die sich in hervorragender Weise um das kulturelle Leben der Stadt Kitzingen verdient gemachten haben. Der Kulturpreis kann auch mehreren Personen oder Institutionen zu gleichen Teilen zuerkannt werden. Mit der Preisverleihung ist das Recht verbunden, eine mit dem Kulturpreis im Zusammenhang stehende Kulturveranstaltung durchführen zu dürfen. Hierfür wird wahlweise dem/der Preisträger/in die Alte Synagoge, die Rathaushalle oder der Historische Sitzungssaal unentgeltlich zur Verfügung gestellt.
Daneben verleiht die Stadt Kitzingen bei gegebenem Anlass einen mit 1.000 Euro dotierten Kulturförderpreis, der im Regelfall im Abstand von zwei Jahren verliehen wird. Den Kulturförderpreis können Personen oder Institutionen erhalten, die eine hervorragende und förderungswürdige künstlerische Leistung erwarten lassen. Das zu würdigende künstlerische Schaffen soll im Zusammenhang mit der Stadt Kitzingen stehen oder zu ihrem Ansehen beitragen. Der Kulturförderpreis kann auch mehreren Personen oder Institutionen zu gleichen Teilen zuerkannt werden. Auch mit dem Kulturförderpreis ist das Recht verbunden, eine mit dem Kulturförderpreis im Zusammenhang stehende Kulturveranstaltung durchführen zu dürfen.
Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Kulturpreises haben die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, der Oberbürgermeister sowie die Kulturpreisträger. Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Kulturförderpreises haben die Fraktionen und Gruppierungen des Stadtrates, der Oberbürgermeister sowie Kulturpreisträger und Kulturförderpreisträger.
Die Vorschläge für die o.g. Preise sind bis jeweils 31. Mai des Jahres einzureichen. Anregungen aus der Bürgerschaft, von Vereinigungen und Institutionen sowie öffentlicher Einrichtungen können berücksichtigt werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.