Info
Dotierung: Sachpreis und Urkunde
Eigene Bewerbung: ja
Vergabe: jährlich
Ort: Günzburg und Umgebung
Organisation: Landratsamt Günzburg

Kulturpreis des Landkreises Günzburg

Zur Würdigung und Anerkennung von herausragenden Leistungen auf kulturellem, künstlerischem und wissenschaftlichem Gebiet stiftet der Landkreis Günzburg einen Kulturpreis, der jährlich verliehen wird.

 

Beschreibung 

Unter Leistungen auf kulturellem Gebiet fallen Tätigkeiten der allgemeinen Kulturpflege, der Heimat-, Brauchtums- und Denkmalpflege sowie der Pflege der Volksmusik, außerdem der Jugendpflege und der Erwachsenenbildung. Künstlerische Leistungen umfassen Tätigkeiten auf den Gebieten der Musik, der Literatur und des Theaters. Zu den auszeichnungsfähigen wissenschaftlichen Leistungen zählen vor allem Arbeiten zur Kultur-, Geistes-, Kirchen- und Kunstgeschichte sowie zur Heimat- und Volkskunde des Landkreises Günzburg.

Reine Funktionärstätigkeiten sind nicht auszeichnungsfähig.

Dotierung und Vergabe

Dem jeweiligen Preisträger/Preisträgerin wird ein Sachpreis überreicht. Dieser soll neben der Kennung des Landkreises die Aufschrift „Für besondere Verdienste um die Kultur“ tragen. Zusätzlich erhält der jeweilige Preisträger/Preisträgerin eine Urkunde. Die Preise können an Einzelpersonen sowie an Personengruppen, unabhängig von deren Rechtsform, vergeben werden.

 

Bewerbung

Bedingungen/Voraussetzungen

Die vorgeschlagene Person bzw. Vereinigung muss nicht zwingend im Landkreis Günzburg beheimatet sein, sofern die Maßnahme im Landkreis Günzburg durchgeführt wurde oder einen Bezug zum Landkreis Günzburg hat. 

Umfang/Teilnahme

Angeregt werden kann die Verleihung von jedermann, eine Eigenbewerbung ist möglich. Die Ausschreibung des Kulturpreises erfolgt über die lokale Presse, die sozialen Medien und die Internetseite des Landkreises Günzburg.