Ehrung Kulturschaffender der Großen Kreisstadt Günzburg
Die Stadt Günzburg ehrt Personen und Personengruppen, die sich als Kulturschaffende um das kulturelle Leben im Allgemeinen sowie um das kulturelle Leben in der Stadt verdient gemacht haben. Ehrungsvorschläge können von jedermann gemäß der Richtlinien eingereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Stadt Günzburg zeichnet aus: kulturschaffende Personen und Gruppen für herausragende Leistungen bei Wettbewerben und Prüfungen ODER kulturschaffende Personen und Gruppen, die Einzelprojekte mit herausragendem Erfolg verwirklicht haben. Geehrt werden können Personen und Gruppen, wenn sie entweder in der Stadt Günzburg ihren Hauptwohnsitz oder ihre Wirkungsstätte (Vereine, Schulen, Künstlergruppen etc.) haben und entweder persönlich oder unter dem Namen der Wirkungsstätte die entsprechende Leistung erzielen.
Die Ehrung erfolgt für Leistungen zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Bildende Kunst (z.B. Malerei, Bildhauerei, Grafik und künstlerische Fotografie)
- Literatur (z. B. Medien, Vorlesewettbewerbe, Dichtung, Schriftstellerei etc.)
- Darstellende Kunst (z.B. Theater, Tanz, Filmkunst, Kleinkunst etc.)
- Musik (z.B. auch Bläserprüfungen)
- Wissenschaft (z.B. Jugend forscht)
- Ausstellungen
Ehrungsvorschläge mit ausführlicher schriftlicher Begründung können von jedermann gemäß diesen Richtlinien eingereicht werden. Die Ehrungsvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Personalien (Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift und gegebenenfalls Vereins-,
- Schul- oder Gruppenzugehörigkeit) der zu ehrenden Person/Künstlergruppe
- Anlass für den Ehrungsvorschlag
Für den Ehrungsvorschlag ist ein vorgefertigtes Formular zu verwenden, das im Rathaus und im Kulturamt erhältlich ist oder aus dem Internet auf der Website der Stadt heruntergeladen werden kann.
Dotierung und Vergabe
Die zu Ehrenden werden mit der „Günzburger Kulturmedaille“ und einer Urkunde ausgezeichnet.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Günzburg ehrt Personen und Personengruppen, die sich als Kulturschaffende um das kulturelle Leben im Allgemeinen sowie um das kulturelle Leben in der Stadt verdient gemacht haben. Ehrungsvorschläge können von jedermann gemäß der Richtlinien eingereicht werden.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Die Stadt Günzburg zeichnet aus: kulturschaffende Personen und Gruppen für herausragende Leistungen bei Wettbewerben und Prüfungen ODER kulturschaffende Personen und Gruppen, die Einzelprojekte mit herausragendem Erfolg verwirklicht haben. Geehrt werden können Personen und Gruppen, wenn sie entweder in der Stadt Günzburg ihren Hauptwohnsitz oder ihre Wirkungsstätte (Vereine, Schulen, Künstlergruppen etc.) haben und entweder persönlich oder unter dem Namen der Wirkungsstätte die entsprechende Leistung erzielen.
Die Ehrung erfolgt für Leistungen zum Beispiel in folgenden Bereichen:
- Bildende Kunst (z.B. Malerei, Bildhauerei, Grafik und künstlerische Fotografie)
- Literatur (z. B. Medien, Vorlesewettbewerbe, Dichtung, Schriftstellerei etc.)
- Darstellende Kunst (z.B. Theater, Tanz, Filmkunst, Kleinkunst etc.)
- Musik (z.B. auch Bläserprüfungen)
- Wissenschaft (z.B. Jugend forscht)
- Ausstellungen
Ehrungsvorschläge mit ausführlicher schriftlicher Begründung können von jedermann gemäß diesen Richtlinien eingereicht werden. Die Ehrungsvorschläge müssen folgende Angaben enthalten:
- Personalien (Name, Vorname, Geburtstag, Anschrift und gegebenenfalls Vereins-,
- Schul- oder Gruppenzugehörigkeit) der zu ehrenden Person/Künstlergruppe
- Anlass für den Ehrungsvorschlag
Für den Ehrungsvorschlag ist ein vorgefertigtes Formular zu verwenden, das im Rathaus und im Kulturamt erhältlich ist oder aus dem Internet auf der Website der Stadt heruntergeladen werden kann.
Dotierung und Vergabe
Die zu Ehrenden werden mit der „Günzburger Kulturmedaille“ und einer Urkunde ausgezeichnet.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.