Kunstpreis der Stadt Schrobenhausen
Die Stadt Schrobenhausen verleiht zur Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern, welche im Bereich der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Neue Medien), der darstellenden Kunst (Performance, Schauspiel, Tanz, Foto- und Filmkunst), Musik oder Literatur besonders hervorragende Leistungen erbracht haben, einen Kunstpreis.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Der Kunstpreis kann an einzelne Künstler oder auch an eine Gruppe von Personen, gleich in welcher Form diese gemeinsame Kunst- oder Kulturarbeit leistet, verliehen werden, wenn
- diese im Stadtgebiet Schrobenhausen wohnhaft oder künstlerisch tätig sind
- ihr künstlerisches Schaffen für die Stadt Schrobenhausen unmittelbare Bedeutung hat.
- Mitglieder des entscheidenden Gremiums (Stadtrat) können grundsätzlich nicht für die Verleihung des Kunstpreises vorgeschlagen werden.
Anträge auf Verleihung des Kunstpreises können der Erste Bürgermeister und der Kulturreferent des Stadtrates stellen.
Dotierung und Vergabe
Der Kunstpreis ist mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 EUR verbunden und wird mit einer Urkunde dokumentiert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Schrobenhausen verleiht zur Auszeichnung von Künstlerinnen und Künstlern, welche im Bereich der bildenden Kunst (Malerei, Bildhauerei, Neue Medien), der darstellenden Kunst (Performance, Schauspiel, Tanz, Foto- und Filmkunst), Musik oder Literatur besonders hervorragende Leistungen erbracht haben, einen Kunstpreis.
Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.
Beschreibung
Der Kunstpreis kann an einzelne Künstler oder auch an eine Gruppe von Personen, gleich in welcher Form diese gemeinsame Kunst- oder Kulturarbeit leistet, verliehen werden, wenn
- diese im Stadtgebiet Schrobenhausen wohnhaft oder künstlerisch tätig sind
- ihr künstlerisches Schaffen für die Stadt Schrobenhausen unmittelbare Bedeutung hat.
- Mitglieder des entscheidenden Gremiums (Stadtrat) können grundsätzlich nicht für die Verleihung des Kunstpreises vorgeschlagen werden.
Anträge auf Verleihung des Kunstpreises können der Erste Bürgermeister und der Kulturreferent des Stadtrates stellen.
Dotierung und Vergabe
Der Kunstpreis ist mit einer Zuwendung in Höhe von 1.000 EUR verbunden und wird mit einer Urkunde dokumentiert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
