Info
Dotierung: insgesamt 5.000 €
Eigene Bewerbung: nein
Vergabe: jährlich
Ort: Landsberg a. Lech und Umgebung
Organisation: Landratsamt Landsberg a. Lech

Kulturförderpreis des Landkreises Landsberg a. Lech

Der Kulturförderpreis des Landkreises Landsberg am Lech wird seit 1997 jährlich vergeben. Mit diesem Preis sollen insbesondere junge Künstlerinnen und Künstler gefördert werden, welche auf den Gebieten der Heimat- und Brauchtumspflege, der Musik, Literatur sowie der bildenden und darstellenden Kunst besonders hervorragende Leistungen erbracht haben.

Hier finden Sie eine Liste der bisherigen Preisträgerinnen und Preisträger.

 

Beschreibung

Der Landkreis Landsberg am Lech verleiht einen Kulturförderpreis zur Auszeichnung von Einzelpersonen, die grundsätzlich noch nicht älter als 30 Jahre sind, oder von Personengruppen, deren Mitglieder mehrheitlich noch nicht älter als 30 Jahre sind, die auf den Gebieten der Heimat- und Brauchtumspflege, der Musik, Literatur sowie der bildenden und darstellenden Kunst besonders hervorragende Leistungen erbracht haben.

Die Verleihung des Kulturförderpreises an Einzelpersonen kann erfolgen, wenn diese

  • im Landkreis Landsberg am Lech geboren sind oder
  • im Landkreis Landsberg am Lech mehrere Jahre ansässig sind oder waren oder
  • ihr künstlerisches Schaffen im Landkreis selbst oder für den Landkreis unmittelbare Bedeutung hat.

Personengruppen können den Kulturförderpreis erhalten, wenn ihr Wirken für den Landkreis Landsberg am Lech unmittelbare Bedeutung hat.

Das Vorschlagsrecht für die Verleihung des Kulturförderpreises steht dem Landrat und den Mitgliedern des Kreistages zu.

Dotierung und Vergabe

Der Kulturförderpreis ist mit einer Zuwendung in Höhe von höchstens 5.000 Euro verbunden. Der Preis kann einheitlich oder zu mehreren Teilen festgesetzt werden. Die Vergabe des Kulturförderpreises wird in einer Urkunde dokumentiert. 

 

Bewerbung

Eigenbewerbung nicht möglich.