Kulturpreis der Gemeinde Poing
In Anerkennung künstlerischer und kultureller Leistungen und zur Förderung von Kultur und Kunst vergibt die Gemeinde Poing den Kulturpreis an Personen oder Gruppen, wenn diese durch Geburt, Leben, Werk oder Wirken mit der Gemeinde verbunden sind.
Beschreibung
Der Kulturpreis wird an Personen oder Gruppen verliehen, wenn diese durch Geburt, Leben, Werk oder Wirken mit der Gemeinde Poing verbunden sind und sie auf den Gebieten der Bildenden und Darstellenden Künste, der Musik und Literatur oder der Heimat- und Brauchtumspflege besondere Leistungen erbracht haben. Eine Person oder eine Gruppe kann nur einmal mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden.
Dotierung und Vergabe
Der Preis ist mit 2.000 EUR dotiert.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt zum Eingang der Bewerbung 14 Jahre. Ausgezeichnet werden Künstler, Kulturschaffende und Nachwuchstalente wenn
- ihr künstlerisches oder kulturelles Schaffen in der Gemeinde Akzente setzt
- ihre herausragende künstlerische Begabung förderungswürdig ist
- sie in besonderer Weise das kulturelle Leben gestalten und die Kulturszene beleben
- ihr kulturelles Engagement die Lebensqualität der Gemeinde mehrt
- ihr Kulturprojekt eine nachhaltige Entwicklung und Bedeutung erkennen lässt.
Jeder, der die Teilnahmebedingungen erfüllt, kann sich bewerben. Jeder hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury.
In Anerkennung künstlerischer und kultureller Leistungen und zur Förderung von Kultur und Kunst vergibt die Gemeinde Poing den Kulturpreis an Personen oder Gruppen, wenn diese durch Geburt, Leben, Werk oder Wirken mit der Gemeinde verbunden sind.
Beschreibung
Der Kulturpreis wird an Personen oder Gruppen verliehen, wenn diese durch Geburt, Leben, Werk oder Wirken mit der Gemeinde Poing verbunden sind und sie auf den Gebieten der Bildenden und Darstellenden Künste, der Musik und Literatur oder der Heimat- und Brauchtumspflege besondere Leistungen erbracht haben. Eine Person oder eine Gruppe kann nur einmal mit dem Kulturpreis ausgezeichnet werden.
Dotierung und Vergabe
Der Preis ist mit 2.000 EUR dotiert.
Bewerbung
Bedingungen/Voraussetzungen
Das Mindestalter beträgt zum Eingang der Bewerbung 14 Jahre. Ausgezeichnet werden Künstler, Kulturschaffende und Nachwuchstalente wenn
- ihr künstlerisches oder kulturelles Schaffen in der Gemeinde Akzente setzt
- ihre herausragende künstlerische Begabung förderungswürdig ist
- sie in besonderer Weise das kulturelle Leben gestalten und die Kulturszene beleben
- ihr kulturelles Engagement die Lebensqualität der Gemeinde mehrt
- ihr Kulturprojekt eine nachhaltige Entwicklung und Bedeutung erkennen lässt.
Jeder, der die Teilnahmebedingungen erfüllt, kann sich bewerben. Jeder hat ein Vorschlagsrecht. Der Vorschlag ist schriftlich zu begründen. Über die Vergabe des Preises entscheidet eine Jury.
