Kultur- und Förderpreis der Stadt Rosenheim
Die Stadt Rosenheim verleiht in Anerkennung besonders hervorragender Leistungen auf den Gebieten von Kunst, Kultur und Wissenschaft den Kulturpreis der Stadt Rosenheim. Zur Förderung vor allem junger Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich durch besondere Leistungen auszeichnen, vergibt sie einen Kulturförderpreis.
Beschreibung
Für die Auszeichnung mit dem Kulturpreis und für die Auszeichnung mit dem Kulturförderpreis sind ausschließlich Leistungen und Persönlichkeit der Bedachten oder des Bedachten maßgebend. Die oder der Auszuzeichnende soll mit der Stadt Rosenheim, dem Inn-, Chiem- oder Mangfallgau durch Persönlichkeit oder Werk verbunden sein.
Kulturpreis und Kulturförderpreis können so geteilt werden, dass gleichzeitig höchstens zwei Persönlichkeiten bedacht werden. Eine als Einheit auftretende Gruppierung kann hierbei als eine Persönlichkeit betrachtet werden. Eine solche Gruppierung darf höchstens aus sechs Auszuzeichnenden bestehen.
Der Kulturausschuss des Stadtrats beschließt alljährlich bis spätestens 01. Oktober einen Vorschlag für die Auszeichnung mit dem Kulturpreis bzw. für die Vergabe des Kulturförderpreises. Wird bis zum 01. Oktober kein Beschluss gefasst, so unterbleibt in dem betreffenden Jahr die Verleihung des Preises.
Dotierung und Vergabe
Der Kulturpreis soll innerhalb von 3 Jahren nicht öfter als einmal verliehen werden und ist mit 5.000 EUR dotiert. Der Kulturförderpreis wird in den Jahren verliehen, in denen kein Kulturpreis verliehen wird. Er ist mit 2.500 EUR dotiert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Rosenheim verleiht in Anerkennung besonders hervorragender Leistungen auf den Gebieten von Kunst, Kultur und Wissenschaft den Kulturpreis der Stadt Rosenheim. Zur Förderung vor allem junger Künstlerinnen und Künstler sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich durch besondere Leistungen auszeichnen, vergibt sie einen Kulturförderpreis.
Beschreibung
Für die Auszeichnung mit dem Kulturpreis und für die Auszeichnung mit dem Kulturförderpreis sind ausschließlich Leistungen und Persönlichkeit der Bedachten oder des Bedachten maßgebend. Die oder der Auszuzeichnende soll mit der Stadt Rosenheim, dem Inn-, Chiem- oder Mangfallgau durch Persönlichkeit oder Werk verbunden sein.
Kulturpreis und Kulturförderpreis können so geteilt werden, dass gleichzeitig höchstens zwei Persönlichkeiten bedacht werden. Eine als Einheit auftretende Gruppierung kann hierbei als eine Persönlichkeit betrachtet werden. Eine solche Gruppierung darf höchstens aus sechs Auszuzeichnenden bestehen.
Der Kulturausschuss des Stadtrats beschließt alljährlich bis spätestens 01. Oktober einen Vorschlag für die Auszeichnung mit dem Kulturpreis bzw. für die Vergabe des Kulturförderpreises. Wird bis zum 01. Oktober kein Beschluss gefasst, so unterbleibt in dem betreffenden Jahr die Verleihung des Preises.
Dotierung und Vergabe
Der Kulturpreis soll innerhalb von 3 Jahren nicht öfter als einmal verliehen werden und ist mit 5.000 EUR dotiert. Der Kulturförderpreis wird in den Jahren verliehen, in denen kein Kulturpreis verliehen wird. Er ist mit 2.500 EUR dotiert.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
