Kulturpreis der Stadt Ansbach
Die Stadt Ansbach verleiht alle drei Jahre einen Kulturpreis an Persönlichkeiten, die sich um das kulturelle Leben Ansbachs besondere Verdienste erworben haben.
Beschreibung
Die Oberbürgermeisterin oder die Fraktionen und Gruppen des Stadtrates können Persönlichkeiten zur Verleihung des Kulturpreises vorschlagen. Die Vorschläge, die zu begründen sind, werden nach Vorberatung im Schul- und Kulturausschuss des Stadtrates an diesen mit einer entsprechenden Empfehlung weitergeleitet. Der Stadtrat beschließt endgültig in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung des Preises.
Dotierung und Vergabe
Vergeben werden eine Ehrenurkunde der Stadt Ansbach und ein Preisgeld von 3.500 Euro. Der Kulturpreis wird in der Regel alle drei Jahre verliehen und kann nur einmal an eine Person verliehen werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.
Die Stadt Ansbach verleiht alle drei Jahre einen Kulturpreis an Persönlichkeiten, die sich um das kulturelle Leben Ansbachs besondere Verdienste erworben haben.
Beschreibung
Die Oberbürgermeisterin oder die Fraktionen und Gruppen des Stadtrates können Persönlichkeiten zur Verleihung des Kulturpreises vorschlagen. Die Vorschläge, die zu begründen sind, werden nach Vorberatung im Schul- und Kulturausschuss des Stadtrates an diesen mit einer entsprechenden Empfehlung weitergeleitet. Der Stadtrat beschließt endgültig in nichtöffentlicher Sitzung über die Verleihung des Preises.
Dotierung und Vergabe
Vergeben werden eine Ehrenurkunde der Stadt Ansbach und ein Preisgeld von 3.500 Euro. Der Kulturpreis wird in der Regel alle drei Jahre verliehen und kann nur einmal an eine Person verliehen werden.
Bewerbung
Eigenbewerbung nicht möglich.