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01.09.2021, 12:17 Uhr
Literarisches Colloquium Berlin e.V.
Betriebsgeflüster
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Literarisches Colloquium Berlin © Tobias Bohm

Förderprogramm für literarische Veranstaltungen im ländlichen Raum ausgeschrieben

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(c) Literarisches Colloquium Berlin

Eine Initiative der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und des Literarischen Colloquiums Berlin zur Förderung von Sprache und Literatur im ländlichen Raum

Ein reiches kulturelles Leben ist für die Attraktivität des ländlichen Raums von großer Bedeutung. »Und seitab liegt die Stadt« fördert in den Jahren 2020 bis 2022 bundesweit literaturbezogene Veranstaltungen für Erwachsene, Jugendliche und Kinder in Orten mit weniger als 20.000 Einwohner*innen. Ziel ist es, die Literaturvermittlung zu stärken und möglichst vielen Menschen Möglichkeiten zu eröffnen, kulturelle und gesellschaftliche Debatten mitzugestalten.

Themenschwerpunkt 2022:
ZUKUNFT                                                                                                                           
Das Jahresthema für 2022 lautet ›Zukunft‹: Der Gedanke an die Zukunft weckt Hoffnungen und Ängste, er beflügelt die Fantasie. Faszination für Technik oder die Idee einer idealen Gesellschaft regen Autor*innen seit jeher dazu an, lustvoll spekulierend neue Welten zu erdenken. Wenn Literatur Blicke in die Zukunft wagt, werden dabei aber immer auch drängende Fragen der Gegenwart verhandelt; Satire oder Dystopie kann Ausdruck von Skepsis gegenüber sozialen Entwicklungen oder technischem Fortschritt sein.
Zum Jahresthema wird im April des Jahres 2022 ein Festival im LCB stattfinden, das die verschiedenen Facetten des Begriffs ausleuchten soll.

Gegenstand der Förderung
Gefördert werden literaturbezogene Veranstaltungen wie Lesungen, öffentliche Diskussionen, Workshops und literarische Reihen für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Diese Veranstaltungen können zum Beispiel in Bibliotheken, Schulen, Gemeindehäusern oder Vereinsheimen stattfinden.
Um die Projektförderungen bewerben können sich gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts und juristische Personen des öffentlichen Rechts in Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohner*innen in der gesamten Bundesrepublik.

Projektumfang, Finanzierung und Bewilligung
Die Projekte sollen innerhalb eines Jahres begonnen und abgeschlossen werden. Zuwendungsfähig sind die zur Durchführung des Projekts notwendigen Sachkosten wie Honorare, Reise- und Übernachtungskosten, Raummiete etc. in angemessenem Umfang. Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, organisatorische Tätigkeiten sowie Verwaltungskosten können mit einer Pauschale von jeweils 5% der bei uns beantragten Summe unterstützt werden.
Projekte können bis zu einem Höchstbetrag von 10.000 Euro gefördert werden. Das Einwerben von Drittmitteln (z.B. von Kommunen, Ländern oder Stiftungen) und eine finanzielle Eigenbeteiligung ist erwünscht und erhöht die Chancen auf Förderung (Richtgröße: 20% der Gesamtkosten). Als Eigenanteil gelten eigene, ausschließlich liquide Mittel der Antragstellenden. Eine Vollfinanzierung ist nur im begründeten Ausnahmefall möglich.
Da sowohl das Programm »Und seitab liegt die Stadt« als auch »Neustart Kultur« aus Bundesmitteln finanziert werden, ist eine Kombination dieser Förderungen ausschließlich dann möglich, wenn jeweils klar abgegrenzte Programmteile über »Neustart Kultur« bzw. »Und seitab liegt die Stadt« laufen. Bitte wenden Sie sich sicherheitshalber zur Abklärung vor Beantragung an das Projektteam im LCB (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).

Die Ausschreibung beginnt am 15. August 2021.

Antragstellung
Die Förderung richtet sich an Einrichtungen und Träger der kulturellen Vermittlung (z.B. Vereine, Museen, Einrichtungen der Jugend- und Erwachsenenbildung, Begegnungszentren, Kirchengemeinden, Bibliotheken) in Deutschland. Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts, kommunale Gebietskörperschaften sowie kirchliche Träger, die ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
- Kosten- und Finanzierungsplan
- Satzung, Geschäftsordnung o. ä.
- Nachweis der Gemeinnützigkeit bei juristischen Personen des privaten Rechts (Bescheid des Finanzamtes)

Gegebenenfalls sind dem Antrag zusätzlich folgende Unterlagen beizufügen:
- schriftliche Bestätigungen aller angegebenen Förderungen bzw. Kooperationspartnerschaften
- vorhandene Angebote und Vereinbarungen

Das Vorhaben darf vor Antragstellung und bis zur Erteilung des Bescheids nicht begonnen werden. In begründeten Fällen können Ausnahmen zugelassen werden. Die zuwendungsrechtlich notwendigen Anforderungen an die Projektverwaltung (insbesondere Formvorgaben und Nachweispflichten) sind sicherzustellen. Ein Anspruch auf Förderung besteht nicht.

Bewerbungen können ab dem 15. August 2021 ausschließlich online über das Bewerbungsportal eingereicht werden:

www.lcb.de/seitab

Bewerbungsschluss ist der 15. Oktober 2021.

Fragen zum Programm beantwortet das Projektteam im LCB (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.).