Rebellen der Wälder

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Louis Kramp: Die Wilddiebe, 1830.

Die Auseinandersetzungen um das Jagdrecht reichen in Bayern weit zurück. Seit sich im Spätmittelalter die landesherrliche Jagdhoheit durchgesetzt hatte gab es Menschen die dagegen angingen. Sie beriefen sich auf ein uraltes Naturrecht, das vor dem geschriebenen Recht bestand hatte. Wild wurde als freies Eigentum betrachtet, das allen gehörte und das niemand aufgrund seines Standes für sich beanspruchen durfte. Weil Wildern jedoch mehr war als ein Eigentumsdelikt, sondern vielmehr der Versuch, die Standesschranken zu überwinden und sich mit der Aneignung eines Herrenrechts selbst zum Herren aufzuschwingen, wurde es zur Gefahr für das System. Wildern war ein Akt des politischen Ungehorsams, ein Auflehnen gegen die staatliche Ordnung und das Ansehen, das Wilderer in der Bevölkerung genossen, bereitete dem Staat und seinen Profiteuren großes Unbehagen. Die Gefahr, dass sich aus dem Ungehorsam Einzelner, verbunden mit sozialen Forderungen, einmal ein revolutionärer Flächenbrand entwickeln könnte, war keineswegs abwegig. Nichts war so sehr Ausdruck eines Aufbegehrens gegen die Obrigkeit, wie das Wildern. Es war ein Ausdruck von Freiheit und Selbstbestimmung, es machte aus Unfreien und Abhängigen freie Menschen, und nicht zuletzt wegen der politischen Dimension des Wilderns werden Wilderer oft als Sozialrebellen bezeichnet.

GEORG JENNERWEIN: (singt)
Jeda Jaaga hat a glanzads Büxei,
aber schiaßn derf er damit net.
Weil a’s Wuid g’hört bloß de nobla Herrn-Säu,
und für de san alle Jaaga blöd!
[...]
’S Wuid auf dera Welt, dees ghört a’n jedn,
weil’s koa Nummer hat und aa koan Nam’.
Oiso schiaß i ohne lang zum redn,
in de Wälder drauß und in da Klamm.

(Werner Schlierf: Kurzer Prozess. Aus dem Leben des Wildschützen Jennerwein. Theaterstück in 3 Akten. MundArt Verlag Aßling, S. 9)

Verfasst von: Monacensia Literaturarchiv und Bibliothek / Dr. Michaela Karl

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